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Landesverband gratuliert Gerd Weimer zur Berufung als Landesbehindertenbeauftragter

   27. Juli 2011
 

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung hat sich nach der Landtagswahl im Koalitionsvertrag verpflichtet, einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berufen. Während die Beauftragte für den Lärmschutz unmittelbar nach dem Regierungswechsel bestellt wurde, mussten sich die Menschen mit Behinderungen noch gedulden. Wenige Tage vor Beginn der Sommerferien und gut drei Monate nach der Regierungsübernahme hat die Landesregierung ihr Versprechen erfüllt. Gerd Weimer, ehemaliger Tübinger SPD-Landtagsabgeordneter und Erster Bürgermeister der Universitätsstadt Tübingen, wurde zum ehrenamtlichen Landesbehindertenbeauftragten berufen.

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg gratuliert Gerd Weimer zu seiner Berufung und wünscht ihm für dieses Amt allzeit eine glückliche Hand. „Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist für unseren Selbsthilfeverband Auftrag und Verpflichtung zugleich. Wir hoffen und erwarten, dass Herr Weimer diesen Prozess gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Selbsthilfeverbänden rasch vorantreibt“, erklärte Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg. „Als Experten in eigener Sache sind wir gerne zur konstruktiven Zusammenarbeit bereit.“ Karg nennt zugleich drei Forderungen und Erwartungen an den neuen Landesbehindertenbeauftragen:

  1. „Nichts über uns ohne uns!“
    Einbeziehung der Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, um so eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
  2. „Inklusion – von Anfang an!“
    Inklusion ist unteilbar und unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung: Dies gilt für die Kleinkinderbetreuung, für die Kindertagesstätte und für die Schule gleichermaßen.
  3. „Wir gehören dazu!“
    Eine umfassende Barrierefreiheit ist für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung die Basis für die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Dies gilt für Arbeit und Beschäftigung, Freizeit, Gesundheitswesen und Wohnen.

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