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„Das Wohl des Kindes muss immer im Mittelpunkt der Entscheidung stehen.“ | |
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Stuttgart (pm). „Das Wohl des Kindes muss immer im Mittelpunkt der Entscheidung stehen.“ Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg begrüßt die heute (18. Februar 2010) vorgelegten Empfehlungen des Expertenrates zur schulischen Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung in Baden-Württemberg. „Es führen viele Wege nach Rom. Dies gilt auch für die Schullaufbahn von Kindern mit und ohne Behinderung“, meint Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Die Stärkung des Elternwahlrechtes und die Einrichtung von Bildungswegekonferenzen für jedes Kind sind erste Schritte zur Umsetzung des Rechts auf Bildung.“ Aus Sicht des Verbandes ist entscheidend, dass besonders schwer behinderte Kinder unabhängig vom Lernort sonderpädagogische Förderung erhalten. Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung kann sowohl an einer allgemeinen Schule als auch an Sonderschulen stattfinden. Die Schule für Körperbehinderte am Körperbehindertenzentrum Oberschwaben (KBZO) in Weingarten hat vor Jahren bereits ihre Realschule auch für Schüler ohne Behinderung geöffnet und praktiziert erfolgreich einen inklusiven Unterricht im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. „Schüler, Eltern und Lehrer müssen offen sein für einen gemeinsamen Unterricht und diesen wirklich wollen. Eine inklusive Schule gelingt nur mit entsprechendem pädagogischen Konzept und der dafür notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung. Eine inklusive Schule gibt es nicht zum Nulltarif“, so Pagel-Steidl. Auf dem Weg dorthin müssen noch viele Barrieren in den Köpfen, in den Schulstrukturen und den Schulgebäuden abgebaut werden. „Ein erster Schritt ist jetzt getan.“ Die Empfehlungen des Expertenrates finden Sie hier zum download. | |
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