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Erste gesetzliche Krankenkassen fordern Zusatzbeitrag - Welche Auswirkungen hat dies auf Menschen mit Behinderungen?

   05. Februar 2010
 

Berlin / Stuttgart. Kaum waren die Silvesterknaller verpufft, kündigten etliche gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge an. So begann das Jahr 2010 für mehrere Millionen gesetzlich krankenversicherte Menschen weniger gut. Doch welche Folgen hat der Zusatzbeitrag für Menschen mit schweren Behinderungen?

Seit 2009 können gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Die gesetzlichen Krankenkassen verweisen auf die steigenden Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimitteln. Gleichzeitig sinken in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise die Einnahmen. Die DAK erhebt ab Februar 2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro, andere Kassen haben noch höhere Beiträge angekündigt. Sie dürfen auch bis zu 1 Prozent vom beitragspflichtigen Bruttoeinkommen eines Mitglieds verlangen, derzeit also bis zu 37,50 Euro monatlich. Die Versicherten haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag verlangt oder erhöht. Der Zusatzbeitrag ist zudem für alle Mitglieder gleich – und muss von diesen in voller Höhe übernommen werden. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Allerdings können die Versicherten ihre Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen. Lohnt also ein Wechsel der Krankenkasse? „Ein Krankenkassenwechsel im Hauruckverfahren lohnt sich nicht“, meint Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg. „Allgemein wird erwartet, dass im Laufe des Jahres die meisten Kassen ebenfalls Zusatzbeiträge einführen. Diese könnten zudem gleich hoch oder sogar höher ausfallen als die bereits verkündeten.“

Wer muss keinen Zusatzbeitrag zahlen? Die Antwort darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit parat. Demnach müssen mitversicherte Familienangehörige (Kinder, nicht berufstätige Ehegatten) keine Zusatzbeiträge zahlen. Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung wegen Alter oder wegen dauerhafter Erwerbsminderung sowie Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe erhalten, müssen einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Dieser übernimmt das Grundsicherungsamt bzw. das Sozialamt. In Härtefällen übernimmt die Agentur für Arbeit den Zusatzbeitrag für Bezieher des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“). Pagel-Steidl rät allen Betroffenen, möglichst frühzeitig den Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen, um keine Fristen zu versäumen. „Dies ist besonders für körper- und mehrfachbehinderte Menschen wichtig, denn sie können nicht so einfach die Kasse wechseln. Wer über Jahre oder Jahrzehnte ständig auf medizinische Leistungen angewiesen ist, hat in aller Regel ein vertrauensvolles Miteinander zu seiner Krankenkasse aufgebaut. Leistungen werden meist ohne aufwändige Rückfragen bewilligt, was allen Beteiligten Bürokratie, Zeit und damit auch Geld und Nerven spart. Das ist wie in einer Ehe. Man weiß, was man am Partner hat.“

Die Zusatzbeiträge belasten besonders Geringverdienende überdurchschnittlich. Dies gilt auch für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert daher als kurzfristige Maßnahme Sonderregelungen für Niedrigverdiener. So sollen Geringverdienende von den Zusatzbeiträgen befreit werden.


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