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Keine Abschaffung der Freifahrten für Menschen mit besonders schweren Behinderungen in Bussen und Bahnen

   25. Januar 2010
Landesverband fordert Fahrgeldausfälle mit dem Abbau von Barrieren zu verknüpfen

Stuttgart. Mobilität ist ein Grundbedürfnis und ausdrücklich in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verankert. Ohne die Nutzung von Bussen und Bahnen wäre die Teilhabe von Menschen mit besonders schweren Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft nur schwer zu verwirklichen. Darin sind sich die Betroffenen und ihre Verbände, Landesregierung Baden-Württemberg und alle Fraktionen im Landtag einig. Unisono stellen sie klar: im Zuge der Beratungen des Doppelhaushaltes 2010 / 2011 wird es keine Abschaffung der Freifahrten geben.

Der Prüfauftrag der Haushaltsstrukturkommission ist damit nicht vom Tisch. Das Sozialministerium soll prüfen, ob statt der pauschalen Regelung der Freifahrten diese passgenauer erfolgen könnte. Die Verkehrsbetriebe erhalten derzeit die durch die Freifahrten entstehenden Fahrgeldausfälle pauschal erstattet. Dies sei quasi eine pauschale Subventionierung der Verkehrsbetriebe. Um Menschen mit besonders schweren Behinderungen noch passgenauer Hilfen zu ermöglichen, wolle man „mögliche Ineffizienzen oder Doppelförderungen“ beseitigen, schreibt Staatssekretär Dieter Hillebrand, Beauftragter der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, in seiner Antwort auf den Antrag der SPD-Fraktion (Landtagsdrucksache 14/5451).

Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte hatte bereits am 21. November 2009 die Kürzungspläne abgelehnt. Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl: „Teilhabe setzt den Abbau vorhandener Barrieren voraus. Derzeit können nicht alle Menschen mit besonders schweren Behinderungen, die einen Anspruch auf freie Fahrt in Bus und Bahn haben, diese nutzen.“ Der Landesverband erneuert daher seine Forderung, Steuermittel müssten grundsätzlich so eingesetzt werden, dass sie in gleichem Maße Menschen mit und ohne Behinderung nützen. Soweit es vom Förderzweck möglich ist, muss eine Förderung durch Steuermittel mit der Pflicht zum Abbau von Barrieren verbunden werden. Der Ausgleich für etwaige Fahrgeldausfälle durch die unentgeltlichen Freifahrten der schwer behinderten Menschen ist mit dem Abbau von Barrieren zu verknüpfen.


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