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Die Werkrealschule kommt – auch für behinderte Jugendliche?

   07. August 2009
 

Stuttgart. Mit Beginn der Sommerferien 2009 hat der Landtag entschieden. Die neue Werkrealschule kommt. Die Änderung des Schulgesetzes ist beschlossen. Bereits ab dem Schuljahr 2010 / 2011 werden auf Antrag der Schulträger die Werkrealschulen eingeführt. Die Einführung des neuen Schulkonzepts beginnt für die Klassen 5 bis 8. Erstmals mit Ende des Schuljahres 2012 / 2013 werden Schüler nach dem Besuch des 10. Schuljahres an der Werkrealschule den mittleren Bildungsabschluss in der Tasche haben. Doch wie erfolgt die Umsetzung für Jugendliche mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf?

Am Jahresanfang stellte Kultusminister Helmut Rau die Eckpunkte für die neue Werkrealschule vor. Das pädagogische Konzept will die Hauptschulen fit für die Zukunft machen. Da das Eckpunktepapier keine Aussagen macht zur Umsetzung des Schulkonzepts an den Sonderschulen, die ebenfalls den Bildungsgang Hauptschule anbieten, hat unser Landesverband sofort bei der Landesregierung nachgehakt. „Bei der Weiterentwicklung der Hauptschule ist es dem Kultusministerium wichtig, für Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgag Hauptschule an Sonderschulen besuchen, vergleichbare Bildungschancen herzustellen wie für Jugendliche an Hauptschulen“, beschied das Ministerium im März. Detailfragen zur Umsetzung würden geklärt, sobald die politischen Entscheidungen unter Dach und Fach seien. Als der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes bereits im Landtag eingebracht war, hieß es noch immer lapidar, man habe die Sonderschulen nicht vergessen. Der Landesverband ließ nicht locker und fragte im Mai nochmals nach. Nach einem Gespräch mit Sönke Asmussen, Leiter des Referats Sonderschulen im Kultusministerium, steht fest: Auch Schüler mit Behinderung, die den Bildungsgang Hauptschule an einer Sonderschule besuchen, steht der Weg zum mittleren Bildungsabschluss an der Werkrealschule offen. Möglich wird dies durch eine Kooperation der Sonderschule mit einer Berufsfachschule. „Was heißt das in der Praxis z.B. für einen Schüler, der in Schrozberg (Landkreis Schwäbisch Hall) wohnt und derzeit den Bildungsgang Hauptschule an der Schule für Körperbehinderte in Wört (Ostalbkreis) besucht?“ wollte Landesverbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl wissen. „Landesweit besuchen nur etwa 350 Schüler mit Behinderung an 28 Standorten den Bildungsgang Grund-, Haupt- oder Realschule bzw. Gymnasium unter dem Dach der Sonderschule“, so Asmussen. Aufgrund der geringen Schülerzahlen werde man regional individuelle Lösungen finden. Konkrete Antworten auf die Fragen zum Schulstandort, Schülerbeförderung und der Finanzierung fehlen weiter.


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