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Referentenentwurf: Weiterentwicklung der Pflegeversicherung | |
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Berlin / Stuttgart (pm). Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung noch besser an den Bedürfnissen und Wünschen der pflegebedürftigen Menschen ausrichten. Die Geldbeträge für die Leistungen sollen daher angehoben und vor allem die häusliche Pflege gestärkt werden. Neu sind u. a. die Ideen, Pflegestützpunkte zu schaffen, einen Individualanspruch auf Pflegebegleitung zu verankern und eine Pflegezeit für Beschäftigte einzuführen. Aus der Sicht des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg erfüllt der am 10. September 2007 vorgestellte Referentenentwurf dennoch nicht die Erwartungen behinderter Menschen und ihren Familien. So sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ?teilhabeorientierte Pflege?, die die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung geleitet hatte, sind im Referentenentwurf nicht berücksichtigt.
Die Verbesserung des häuslichen Wohnumfeldes zur Verbesserung der Pflegesituation zuhause ist gerade für körperbehinderte pflegebedürftige Menschen wichtig. Die Zuschüsse der Pflegeversicherung haben oft dazu beigetragen, dass jemand weiter in den eigenen vier Wänden wohnen konnte. ?Wenn es für die Pflege zu beschwerlich wurde, konnte die Badewanne mit Hilfe eines Zuschusses der Pflegekasse gegen eine bodengleiche Dusche ausgetauscht werden?, erklärt Verbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Damit soll künftig Schluss sein. Der Referentenentwurf ist die Förderung ausgeschlossen, wenn davon auch ?gesunde und nicht pflegebedürftige Menschen? profitieren. Unbefriedigend ist auch, dass die Leistungen der Pflegeversicherung behinderten Menschen nicht unabhängig vom Ort der Leistungserbringung vollständig zur Verfügung stehen. Beispielsweise ist die Erhöhung des Anteils, den die Pflegeversicherung an behinderte pflegebedürftige Menschen in Wohnheimen der Eingliederungshilfe zahlt (derzeit 256 Euro / Monat), nicht vorgesehen. Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes: ?Wir befürchten, dass dadurch der Druck auf pflegebedürftige behinderte Menschen, in eine Pflegeeinrichtung umzuziehen, steigt. Sie dürfen nicht von Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden.? Die Probleme der Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung werden verschärft. Die Leistungen der Pflegeversicherung in Wohnheimen für behinderte Menschen müssen daher deutlich erhöht werden. | |
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