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1. Mai 2002 – 1. Mai 2007:
Fünf Jahre Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

   02. Mai 2007
Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig in öffentlicher Petition gefordert
Stuttgart/Berlin (pm). Seit fünf Jahren gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz. Kernstück des Gesetzes ist die „Schaffung einer umfassenden Barrierefreiheit“. Doch im Alltag ist man davon noch meilenweit entfernt. „Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger. Es sieht zwar die Mitwirkung der Behindertenverbände bei Planungen vor, doch eine Verpflichtung zum barrierefreien Bauen ergibt sich daraus nicht“, zieht Jutta Pagel, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg, ernüchternd Bilanz. Sie hatte sich von dem Gesetz mehr erhofft.

Pagel verweist auf die gescheiterte Verbandsklage des Bundesverbandes für Körperbehinderte und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter. Dabei ging es um die gerichtliche Auseinandersetzung um das Beibehalten eines barrierefreien Zugangs zum Bahnsteig in Oberkochen (Ostalbkreis). Der stufenlose Zugang zum Bahnsteig ist ersatzlos weggefallen und durch Treppen und Unterführung ersetzt. Der Umbau macht Rollstuhlfahrern und anderen mobilitätsbehinderten Menschen die Reise mit der Bahn unmöglich. Das Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass kleine Bahnhöfe mit nicht mehr als 1.000 Reisenden / Tag nicht barrierefrei gestaltet sein müssen. Die Richter verwiesen auf die unvollkommene Regelung im Gesetz. Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg hat deshalb beim Deutschen Bundestag eine öffentliche Petition eingereicht, die von über 5.400 Einzelpersonen und Organisationen (Internet und Unterschriftenlisten) mitgezeichnet wurde. In der Petition fordert der Verband, ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit im Gesetz zu verankern. So soll erreicht werden, dass ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten bleibt oder hergestellt wird. Die sechswöchige Mitzeichnungsfrist im Internet ist abgeschlossen. Zum 5. Geburtstag des Behindertengleichstellungsgesetzes geht die Petition in die parlamentarische Prüfung. Nun ist der Bundestag am Zug.

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