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Öffentliche Petition eingereicht – Mitzeichnung bis 1. Mai möglich | |
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Stuttgart/Berlin (pm). Kleine Bahnhöfe müssen nicht barrierefrei gestaltet sein. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverwaltungsgericht. Die Verbandsklage des Bundesverbandes für Körperbehinderte und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter scheiterte. Die Richter verwiesen auf die unvollkommene Regelung im Gesetz. Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg hat nun beim Deutschen Bundestag eine öffentliche Petition eingereicht. Sie kann bis zum 1. Mai mitgezeichnet werden.
In der Petition fordert der Verband, ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zu verankern. So soll erreicht werden, dass ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten bleibt oder hergestellt wird. Die Klärung dieser Frage hat eine hohe allgemeine Bedeutung, da die Deutsche Bahn angekündigt hat, in den nächsten Jahren viele Bahnhöfe und Haltepunkte zu modernisieren. Hintergrund der Klage ist die gerichtliche Auseinandersetzung um das Beibehalten eines barrierefreien Zugangs zum Bahnsteig in Oberkochen (Ostalbkreis). Der stufenlose Zugang zum Bahnsteig ist ersatzlos weggefallen und durch Treppen und Unterführung ersetzt. Der Umbau macht Rollstuhlfahrern und anderen mobilitätsbehinderten Menschen die Reise mit der Bahn unmöglich. „Die Herstellung der Barrierefreiheit gilt als Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes. Wir hoffen daher auf eine gesetzliche Nachbesserung“, erklärt Verbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel. Die Petition kann bis zum 1. Mai im Internet unterstützt werden unter www.bundestag.de (-> Ausschüsse -> Petitionsausschuss -> öffentliche Petitionen). | |
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