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Aufatmen beim Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte

   25. Januar 2007
Kürzungen bei privaten Schulkindergärten sind vom Tisch
Stuttgart (pm). Mit Erleichterung nimmt der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg die heutige (25.01.2007) Entscheidung des Finanzausschusses im Landtag von Baden-Württemberg auf, die angekündigten Kürzungen bei den Personalkostenzuschüssen an private Schulkindergärten zurückzunehmen. Seit Wochen bangen die Familien schwer behinderter Kinder im Vorschulalter um den Erhalt der frühzeitigen Förderung. Die Eltern in den Körperbehindertenvereinen und der Lebenshilfe haben vor drei Jahrzehnten als Ersatz für die Stadt- und Landkreise private Schulkindergärten eingerichtet. Historisch bedingt gibt es daher in Mannheim oder im Zollernalbkreis nur private Schulkindergärten für geistig und körperlich behinderte Kinder und in Heilbronn dagegen nur öffentliche Schulkindergärten.

Gegen diese Ungleichbehandlung protestierte der Landesverband. „Wer bundesweit an die Spitze als „Kinderland“ will, darf schwer behinderte Kinder nicht ausgrenzen. Der Wohnort darf nicht darüber entscheiden, ob ein Platz im Schulkindergarten zur Verfügung steht oder nicht“, erklärt Jutta Pagel, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte. Landesweit gibt es rund 240 Schulkindergärten, die von 4.500 geistig oder körperlich behinderten Kindern besucht werden. Etwa 75 Schulkindergärten sind privat, vor allem getragen von Körperbehinderten- oder Lebenshilfevereinen. Sobald der Landtag die Vorentscheidung des Finanzausschusses bestätigt, sind die privaten Schulkindergärten für die nächsten beiden Jahre gesichert.

Pagel fordert eine Änderung des Privatschulgesetzes. „Da die privaten Schulkindergärten ein öffentliches Bedürfnis erfüllen, müssen sie den Status einer Ersatzschule und nicht den einer Ergänzungsschule erhalten.

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