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Zumeldung zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung - Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität und zur Änderung weiterer Vorschriften
140. Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg
am 4. Februar 2026, TOP 3
Stuttgart, 04.02.2026 – Mit großer Mehrheit (94 Ja, 34 Nein und 17 Enthaltungen) hat heute der Landtag von Baden-Württemberg in seiner vorletzten Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode den Gesetzentwurf der Landesregierung – Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität und zur Änderung weiterer Vorschriften – angenommen. Die Kritik der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen und anderer Betroffener fand keine Mehrheit.
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg:
„Wir begrüßen den Abbau von Bürokratie. Wir sehen aber in dem heute beschlossenen Gesetz eine verpasste Chance für starke Mitwirkungsrechte in Heimen. Menschen mit Behinderungen leben oft viele Jahre und Jahrzehnte in einer besonderen Wohnform. Daher ist es wichtig, dass sie umfangreich mitwirken und ihren Lebensraum mitgestalten können. Menschen mit Behinderungen müssen dabei umfassend unterstützt werden, um mitwirken zu können. Flankierend dazu haben sich Angehörigenbeiräte und weitere Mitwirkungsgremien bewährt.
Das jetzt beschlossene Gesetz lässt viele Fragen offen. Die Wohneinrichtungen müssen die Mitwirkung der Bewohner fördern, aber niemand weiß wie. Bislang hat die Heimmitwirkungsverordnung landesweit verbindlich geregelt, wie sich Mitwirkungsgremien zusammensetzen und welche Aufgaben sie haben. Nun sollen Handreichungen und Empfehlungen die Rechtsverordnung ersetzen. Ob dadurch das Ziel einer starken Mitwirkung und weniger Bürokratie erreicht wird, bleibt offen.“
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