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„Mit vollen Hosen kann man nicht teilhaben“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbands für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM). „Eine „Toilette für alle‘“ ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe.“

Eine „Toilette für alle“ ist eine besonders große barrierefreie Toilette mit einer höhenverstellbaren Pflegeliege für Erwachsene, einem Patientenlifter für den Transfer vom Rollstuhl auf die Liege sowie einem luftdichten Windeleimer. Diese zusätzliche Ausstattung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und geht über die Anforderungen an eine herkömmliche barrierefreie Toilette hinaus.
„Wo es keine “Toilette für alle“ gibt, bleibt vielen Menschen oft nur, die Windeln auf dem Fußboden einer öffentlichen Toilette zu wechseln, hinter einem Gebüsch oder auf der Rückbank des Autos“, sagt Pagel-Steidl. „Das ist für die Betroffenen entwürdigend und schränkt ihre Teilhabe massiv ein.“
Mehr als 120 „Toiletten für alle“ entstanden
Die Förderung des Landes zeigt Wirkung: In den vergangenen zehn Jahren sind in Baden-Württemberg mehr als 120 „Toiletten für alle“ entstanden – unter anderem in Innenstädten, Fußballstadien, an Ausflugszielen, in Sporteinrichtungen und Verwaltungsgebäuden. Zusätzlich gibt es inzwischen fünf mobile Varianten, die bei Veranstaltungen im Freien eingesetzt werden können, wie beispielsweise aktuell auf dem Cannstatter Volksfest.
„Dass inzwischen an so vielen unterschiedlichen Orten eine „Toilette für alle“ zur Verfügung steht, ist ein wichtiger Schritt“, so Pagel-Steidl. „Unser Ziel muss sein, dass Menschen mit schweren Behinderungen überall dort dabei sein können, wo auch alle anderen Menschen unterwegs sind.“
Bis zu 12.000 Euro Zuschuss möglich
Für den aktuellen Förderaufruf stellt das Land insgesamt bis zu 150.000 Euro bereit. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Liege, Lifter, Windeleimer, höchstens jedoch 12.000 Euro pro „Toilette für alle“. Der LVKM berät im Auftrag des Ministeriums interessierte Projekte bei der Antragstellung und begleitet sie bis zur Umsetzung. Bis zum 30. Juni 2028 muss die praktische Umsetzung erfolgen.
INFO
Förderanträge für eine „Toilette für alle“ können von Gemeinden und Kreisen, öffentlich-rechtlichen oder privaten Organisationen, Vereinen und Trägern von öffentlich zugänglichen Einrichtungen gestellt werden bis zum 18. November 2026. Mehr dazu unter sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/.../foerderaufrufe...
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