
| Pressemitteilungen |
| Themen |
| Leben ohne Barrieren |
| Recht und Politik |
| Mitgliedsorganisationen |
| Landesverband |
| EUTB-Stellen |
| Publikationen |
| Zum Reinhören |
| Downloads |
| Termine |
| Links |
| Ferienhäuser |
| Newsletter |
| Kontakt & Impressum |
| Datenschutz |
YouTube |
|
LVKM-BW.Blog
|
| coding + custom cms © 2002-2026 AD1 media · 2546108 | 7 |
Stuttgart, 28.05.2026 – Um Kosten und Personalstellen einzusparen, will die neue Landesregierung auch sämtliche Beauftragte streichen – es sei denn, sie sind tatsächlich notwendig. Gestern haben die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Südwest Presse“ berichtet, dass von den Kürzungsplänen auch der Posten der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sein kann.

„Solange Inklusion nicht voll umfänglich umgesetzt ist, sind Beauftragte für Menschen mit Behinderungen unverzichtbar“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. Pagel-Steidl ist selbst schwer behindert und weiß aus eigener Erfahrung, wie wichtig es ist, „einen Türöffner zu den Entscheidungsträgern zu haben.“ Die Landesbehindertenbeauftragte bündelt die berechtigten Anliegen der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene und ist Ombudsperson, also eine wichtige Anlaufstelle. „Wir Menschen mit Behinderungen brauchen ein Sprachrohr. Wir werden oft überhört – aber einer Beauftragten wird zugehört“, sagt Inklusionsbotschafter Patrick Thurn. Thurn war auch bei der großen Kundgebung „Inklusion ist kein Sparmodell“ in Stuttgart dabei.
„Inklusion wird uns nicht auf dem Silbertablett serviert. Wir müssen uns jeden Tag neu dafür engagieren, dass Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung erhalten, um gleichberechtigt wie alle anderen auch am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Es geht um Assistenz, um Barrierefreiheit, um Akzeptanz generell – und es geht um Demokratie. Auch Menschen mit Behinderungen wollen mitmachen, mitentscheiden“, so Pagel-Steidl weiter. Viele Jahre haben sich die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen auf Landesebene dafür eingesetzt, dass der Posten einer beauftragten Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landesbehindertengleichstellungsgesetz verankert wurde. „Das dient nicht dem Selbstzweck. Es geht darum, die Anliegen der Menschen mit Behinderungen sichtbar und hörbar zu machen. Aktuell hören wir fast jeden Tag, dass sich unsere Gesellschaft Inklusion nicht leisten kann, weil es so teuer ist. Das Gegenteil ist der Fall: Ausgrenzung ist teuer.“
INFO
Im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis90/DIE GRÜNEN und CD mit dem Titel „Aus Verantwortung fürs Land – gemeinsam stark in stürmischen Zeiten“ ist zu lesen: „Alle Beauftragten auf Landes-, kommunaler und betrieblicher Ebene werden systematisch überprüft. Beauftragte, deren gesetzliche Notwendigkeit und konkreter Mehrwert nicht eindeutig nachgewiesen werden können, werden abgeschafft.“ (Seite 12) An anderer Stelle heißt es: „Alle Beauftragten des Landes werden abgeschafft, sofern ihre Notwendigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird.“ Seite 29)
Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg beschreibt in §§ 13 ff. die Rolle und die Aufgaben der Beauftragten.
| zur Druckansicht - >> |