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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Bekommen Menschen, die dauerhaft Heilmittel brauchen, regelmäßig Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie?

   10. April 2014
Aufruf: Große Patientenbefragung

Berlin / Stuttgart, 10. April 2014 – Helfen Sie uns ein klares Bild über die Versorgung behinderter und chronisch kranker Menschen mit Heilmitteln zu erhalten. Nur auf der Grundlage Ihrer Hinweise lassen sich Weiterentwicklungen der getroffenen Regelungen in Angriff nehmen, die für Patientinnen und Patienten hilfreich sind.

...und darum geht es:

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen keine ausreichende Behandlung mit Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie erhielten oder mühsam darum kämpfen mussten, obwohl die medizinische Notwendigkeit unbestritten war. Häufig fürchteten die verordnenden Ärztinnen und Ärzte, ihr Heilmittelbudget zu überziehen und damit einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.

Kleine Ursache, große Wirkung. Die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen, vor allem auch dem hartnäckigen Eintreten unseres Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) ist es zu verdanken, dass vor einiger Zeit bereits die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss geändert wurde. Die Gesetzlichen Krankenkassen können bei Menschen mit schweren Behinderungen eine langfristige Heilmittelbehandlung genehmigen. Heilmittel, die bei einer genehmigten langfristigen Heilmittelbehandlung ärztlich verordnet werden, werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Arztpraxen nicht negativ berücksichtigt. Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte müssen also keine Regressforderungen befürchten.

Eine ähnliche Wirkung entfalten die seit 2013 zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen und den Ärzten bundesweit vereinbarten Praxisbesonderheiten. Verordnungen werden als Praxisbesonderheiten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen anerkannt, wenn sie aufgrund einer der vereinbarten Diagnosen ausgestellt wurden.

Beide Regelungen sollen die Versorgung von Menschen mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen und einem langfristigen Heilmittelbedarf verbessern. Sie sollen die Hürden zur Verordnung von Heilmitteln für diesen Personenkreis senken.

Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss will mit einer großen Patientenbefragung nun prüfen, ob die gewünschte und erwartete Wirkung eingetreten ist und ob sich das Verfahren bewährt hat. Dazu brauchen wir nun Ihre Mithilfe! Bitte beteiligen Sie sich an dieser Befragung!

Hier finden Sie den Fragebogen zum Ausfüllen in einem barrierefreien pdf-Format (1.7 MB). Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier (pdf, 160 KB). Der ausgefüllte Fragebogen wird dann durch klicken auf das Feld „Formular senden“ automatisch an die Stabsstelle Patientenbeteiligung weiter geleitet.
Einsendeschluss ist der 15. Juli 2014.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Schwabstraße 55 • 70197 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 21.11.2024 / 17.10 Uhr
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