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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Falschparken auf Rolli-Parkplätzen wird deutlich teurer

   09. November 2021
Neuer Bußgeldkatalog

Berlin / Stuttgart, 9. November 2021 – Ab heute gilt der neue Bußgeldkatalog. Falschpar­ken auf Rollstuhlparkplätze wird erheblich teurer. Ab sofort kostet das unberechtigte Par­ken auf einem Rollstuhlparkplatz („PkW-Stellplatz für Menschen mit Be und Merkzeichen „aG“) 55 Euro statt bislang 35 Euro.

„Falschparken auf Rolli-Parkplätzen ist kein Kavaliersdelikt“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Ge­schäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinde­rung Baden-Württemberg (LVKM). Der Selbsthilfeverband fordert seit vielen Jahren ein hö­heres Bußgeld für diese Falschparker und begrüßt daher die Neuregelung im Bußgeldka­talog. „Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert sind und im Schwerbehindertenaus­weis das Merkzeichen „aG“ eingetragen haben, sind auf das Auto angewiesen, um mobil zu sein. Und Rolli-Parkplätze sind in Innenstädten sowieso Mangelware. Wenn dann die­ser Parkplatz „auch nur ganz gschwind“ durch einen Falschparker belegt ist, bedeutet dies für besonders mobilitätseingeschränkte Menschen eine weitere Suchfahrt. Somit werden zwei wichtige Schutzziele verletzt: Inklusion und Klimaschutz.“

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 26.04.2024 / 08.43 Uhr
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