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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
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Baden-Württemberg braucht ein Landesantidiskriminierungsgesetz – jetzt!

   22. März 2021
Breites Bündnis fordert eine Schließung der bestehenden Schutzlücke und mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Stuttgart, 22.03.2021 - Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwartet mit dem gemeinsamen „Aufruf Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ von den Parteien im Baden-Württembergischen Landtag, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz zu verankern.Diese Forderungen wurden heute im Rahmen einer Landespressekonferenz im baden-württembergischen Landtag vorgestellt. Zu den Erstunterzeichnern zählt auch der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg.

Beim Schutz vor Diskriminierung bestehen Schutzlücken.“

Schutzlücken bestehen – so der Aufruf - besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Lara Track vom Antidiskriminierungsbüro Heidelberg berichtete aus der Beratungspraxis: „Folgendes ist für betroffene Personen absolut unverständlich: eine Situation, die am Arbeitsplatz, im Fitnessstudio oder beim Frisör eindeutig eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz darstellt, wird in der Schule, der Ausländerbehörde oder bei der Polizei anders bewertet. Hier fehlt der explizite Schutz vor Diskriminierung.“

Auf dem Weg zur Landespressekonferenz für ein Landesantidiskriminierungsgesetz - v.l.n.r.: Feray Sahin (Der Paritätische), Lara Tack (Antidiskriminierungsberatung Heidelberg), Andreas Foitzik (LAG Antidiskriminierungsberatung), Jutta Pagel-Steidl (LVKM)
Auf dem Weg zur Landespressekonferenz für ein Landesantidiskriminierungsgesetz - v.l.n.r.: Feray Sahin (Der Paritätische), Lara Tack (Antidiskriminierungsberatung Heidelberg), Andreas Foitzik (LAG Antidiskriminierungsberatung), Jutta Pagel-Steidl (LVKM)

Andreas Foitzik von der LAG Antidiskriminierungsberatung berichtete von Erfahrungen aus Berlin, wo nun seit acht Monaten ein LADG in Kraft getreten ist. „Im Vorfeld gab es viel Aufregung und Sorge vor einer Klagewelle. Staatliche Institutionen würden unter einem Generalverdacht gestellt. Nichts von dem ist eingetreten. Alles läuft ganz unaufgeregt und professionell und alle Seiten profitieren von der Rechtssicherheit und den klaren Strukturen.“

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung schilderte beispielhaft einige Situationen, in denen Menschen mit einer Behinderung von alltäglicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Ob fehlender barrierefreier Zugang zu Notfallinformationen oder zur Anmeldung für den Freibadbesuch – die Liste sei lang. Dies habe sich in der Coronakrise noch verschärft. „Ein Landesantidiskriminierungsgesetz hilft, bestehende Regelungslücken zu schließen und ermutigt Menschen mit Behinderungen, sich gegen Diskriminierung zu wehren.“

Bei der Landespressekonferenz nennt Jutta Pagel-Steidl (2.v.l.) als Vertreterin des Landesverbandes Beispiele aus dem Alltag, in denen Menschen mit Behinderungen Diskriminierung erleben.
Bei der Landespressekonferenz nennt Jutta Pagel-Steidl (2.v.l.) als Vertreterin des Landesverbandes Beispiele aus dem Alltag, in denen Menschen mit Behinderungen Diskriminierung erleben.

Feray Sahin, Bereichsleitung für Familie, Kinder und Migration im PARITÄTISCHEN Baden- Württemberg e.V., der wie die Liga der Freien Wohlfahrtspflege BW den Aufruf unterzeichnet hat, bekräftigte die Notwendigkeit einer Stärkung des Antidiskriminierungsrechts. „Alle Menschen in diesem Land müssen die Sicherheit haben, dazu zu gehören, und darauf vertrauen, dass unsere Gesetze ihre gleichberechtigte Teilhabe und Chancengerechtigkeit in allen Ebenen der Gesellschaft und Politik sichern“.

„Niemand muss Gewalt und Diskriminierung hinnehmen“, betont Dorothea Kleintges von der Beratungsstelle OFEK BaWü für Betroffene von Antisemitismus. „Das LADG schafft einen Rahmen, in dem Betroffene ihre Rechte einfordern können.“

Die Verbände fordern, bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg beteiligt zu werden. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist. „Die Betroffenen wollen in der Regel nicht klagen. Sie wollen nur, dass die Diskriminierung aufhört und dass andere nicht betroffen sind.“, waren sich die Anwesenden in der Landespressekonferenz einig. Sie wünschen sich eine Landesregierung, die sich klar gegen Diskriminierung positioniert und ein Land, in dem Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen können.

INFO
Hier finden Sie den Aufruf „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen: Für ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Baden-Württemberg“.

Über eine Online-Unterschriftensammlung unter lag-adb-bw.de/aufruf-ladg/ [externer Link] können sich weitere Organisationen und Einzelpersonen den Aufruf unterstützen.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 28.03.2024 / 21.23 Uhr
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