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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Mitgliederversammlung online - ohne Linsen und Spätzle

   21. November 2020
 

Stuttgart, 21.11.2020 – Im Coronajahr 2020 ist alles anders. So wurde die Mitgliederversammlung des Landesverbandes kurzerhand ins Internet verlegt. Möglich gemacht hat dies das Covid19-Abmilderungsgesetz. Ausgestattet mit einer gewissen Abenteuerlust, gemeinsam digitales Neuland zu betreten und der Haltung „yes, we can!“ trafen sich die Delegierten der Mitgliedsorganisationen am Samstag online.

Alles anders in der Coronakrise. Landesverband goes online. Erstmals findet die jährliche Mitgliederversammlung im Internet statt - ohne Linsen und Spätzle beim gemeinsamen Mittagessen...
Alles anders in der Coronakrise. Landesverband goes online. Erstmals findet die jährliche Mitgliederversammlung im Internet statt - ohne Linsen und Spätzle beim gemeinsamen Mittagessen...

Zügig konnten die notwendigen Vereinsregularien wie Feststellen des Jahresergebnisses 2019, Entlastung des Vorstands für das Jahr 2019 und Verabschieden des Haushaltsplanes 2021 rasch abgearbeitet werden.abgearbeitet werden. So blieb ausreichend Zeit für den Erfahrungsaustausch über ein etwas anderes Jahr 2020. Im Mittelpunkt – wie könnte es anders sein – Corona und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für Menschen mit schweren Behinderungen und ihre Familien.

  • Pflegende Familien waren in der Coronakrise nicht vorgesehen.
    Die Familien, die ihre Kinder mit schweren Behinderungen zuhause betreut und gepflegt haben, wurden nicht gesehen, übersehen oder auch vergessen. Es gab kaum eine Entlastung der Familien. Die Familien waren auf sich alleine gestellt – und dabei waren sie bereits zu Beginn der Pandemie am Limit. Das darf sich nicht mehr wiederholen!

  • Menschen mit Behinderungen dürfen nicht isoliert werden.
    Es war – und ist – ein Spagat: Der notwendige Schutz vor einer Covid19-Erkrankung sicherzustellen und gleichzeitig Teilhabe am Alltag zu ermöglichen. Menschen mit schweren Behinderungen, die in Wohneinrichtungen leben, haben im Frühjahr unter dem Besuchsverbot gelitten – und auch die Familienangehörigen, die am Zaun oder unter dem Balkon standen und nur aus der Ferne Kontakt hatten. Das darf sich nicht mehr wiederholen!

  • Home-Scooling ist nicht für alle Schüler mit Behinderung geeignet.
    Schule in der Coronakrise: Kinder und Jugendliche mit komplexen Behinderungen können mit Home-Scooling nur unzureichend erreicht werden. Digitale Lernangebote sind ohne Unterstützung zuhause nicht möglich. Dazu zählt neben der entsprechenden technischen Ausstattung auch eine geeignete Schulbegleitung. Präsenzunterricht ist insbesondere für Kinder mit Behinderung notwendig, damit sie ihr Recht auf Bildung umsetzen können. Kinder und Jugendliche mit Behinderung dürfen nicht zu Verlierern der Coronakrise werden.

Die Botschaft der Mitgliederversammlung ist klar: „Wir lassen uns von Corona nicht in unserem Engagement für Inklusion stoppen!“ Und was haben die Teilnehmenden am meisten vermisst? Diie persönlichen Begegnungen beim sonst üblichen gemeinsamen Mittagessen mit dem schwäbischen Nationalgericht „Linsen, Spätzle und Saitenwürstle“.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 19.04.2024 / 03.21 Uhr
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