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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
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Mehr Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen

   28. September 2017
 

Hier parken nur behinderte oder rücksichtslose Autofahrer
Hier parken nur behinderte oder rücksichtslose Autofahrer

Stuttgart, 28. September 2017 – Mobil zu sein, ist – nicht nur – für Menschen mit schweren Behinderungen wichtig. Da Busse und Bahnen noch nicht durchgängig barrierefrei nutzbar sind, sind viele Menschen mit Behinderungen auf ein Auto angewiesen. Eine Parkerleichterung gibt es für alle, deren Schwerbehindertenausweis das Merkmal „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) enthält. Sie dürfen die sog. „Behindertenparkplätze“ nutzen. Doch viele schwerbehinderte Menschen erfüllen diese eng gefassten Voraussetzungen für eine Parkerleichterung nicht. Dies führt im Einzelfall zu einem echten Problem. „Meine Tochter ist stark behindert. An manchen Tagen ist jeder Schritt eine Qual. Da geht einfach nichts. Weil sie aber eigentlich gehen kann, gilt sie als nicht außergewöhnlich gehbehindert. Aber dass der Befehl „gehen“ nicht bei den Beinen ankommt, wird einfach nicht berücksichtigt. Das kostet uns alle ganz viel Energie und Zeit“, berichtete eine Mutter. Immer öfter wenden sich Menschen mit Behinderungen an unseren Landesverband, weil sie keine Parkerleichterungen haben. Oder der Fall eines gehbehinderten Rentners, der nach einer Operation gehbehindert ist und kaum 20 Meter schmerzfrei gehen kann. Weil der Rentner jetzt „nur“ noch einen Grad der Behinderung von 70 hat, fiel auch die bisherige Parkerleichterung weg.

Dunkelblauer Parkausweis BY – ein Modell für Baden-Württemberg?

Die Voraussetzungen für Parkerleichterungen gelten bundesweit. Weil Parkplätze vor allem in Innenstädten nur begrenzt zur Verfügung stehen, sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Parkerleichterungen so hoch. Deshalb könne man die Zielgruppe der Berechtigten nicht vergrößern. Dieses Argument findet sich in der Begründung eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 16.03.2016, B 9 SB 1/15 R). Der Freistaat Bayern hat für Bayern eine Lösung gefunden – und einen „dunkelblauen Parkausweis BY“ eingeführt. Die Voraussetzungen für die Parkerleichterungen wurden gelockert. Würde der Rentner in Bayern leben, so könnte er in Bayern also auch berechtigterweise den sog. Behindertenparkplatz nutzen.

Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat nun das Landesverkehrsministerium angefragt, ob dies nicht auch für Baden-Württemberg übertragbar sein könnte. „Dadurch vergrößert sich zwar der Personenkreis der Berechtigten, doch für den Einzelnen ist dies eine große Erleichterung im Alltag.“ Da das Ziel, bis zum Jahr 2022 einen flächendeckenden barrierefreien ÖPNV zu haben, vermutlich nicht erreicht wird, sind gehbehinderte Menschen noch lange Zeit auf das Auto angewiesen, um mobil zu sein. Eine Antwort des Ministeriums steht noch aus.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 23.04.2024 / 23.12 Uhr
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