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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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...schon viel erreicht? - Sieben Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

   26. März 2016
 

Berlin / Stuttgart, 26. März 2016 – „Alle inklusive!“ „Nichts über uns ohne uns!“ „Weg vom Fürsorgeprinzip hin zu Teilhabe und Inklusion.“ - Seit exakt sieben Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Dieser Tag wurde damals als „Meilenstein“ in der Politik für Menschen mit Behinderung gefeiert. Doch hat sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen seither spürbar verbessert?

Folgt man einem Aberglauben, so ist in Partnerschaften „das verflixte siebte Jahr“ besonders gefährlich. Der Zauber des Anfang ist verflogen, die „rosa Brille“ abgenommen und die Partnerschaft muss im Alltag bestehen. Doch gilt das auch bei einem völkerrechtlichen Vertrag wie der UN-Behindertenrechtskonvention?

„Volle und gleichberechtigte Teilhabe – ohne wenn und aber!“ fordern Menschen mit Behinderungen und deren Familien seit Jahrzehnten. So auch der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, der im Oktober 50 Jahre alt wird. Die Liste der Forderungen ist lang: Von A wie Arbeit, Barrierefreiheit, Bildung, Denkmalschutz, Gesundheit, Kultur, Museum, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Pflege, Wählen, Wohnen, Selbstbestimmung, Sport, Teilhabe, Tourismus, bis Z wie Zukunft. „Es waren und sind immer Menschen mit Behinderungen, deren Familien und die Selbsthilfeverbände, die sich stark machten und machen für eine umfassende Teilhabe“, bilanziert LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Inklusion war im Landtagswahlkampf kaum ein Thema – oder immer nur dann, wenn Menschen mit Behinderungen und deren Verbände zu Veranstaltungen eingeladen oder Wahlprüfsteine formuliert haben.“

Auf Bundesebene verspricht der Koalitionsvertrag ein Bundes-Teilhabegesetz. Ein intensiver Beteiligungsprozess dazu fand in den vergangenen beiden Jahren statt. Doch die längst angekündigte Vorlage des Gesetzentwurfes wird ständig verschoben.

Der Aktionsplan der Landesregierung Baden-Württemberg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält 230 einzelne Maßnahmen. Die anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen GRÜNEN und CDU zur Bildung einer Landesregierung werden zeigen, welchen Stellenwert diese Maßnahmen haben. Die LVKM-Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2016 und die Antworten können dabei leitend sein. Warten wir ab...

INFO
Die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl am 13. März 2016 und die Antworten der im 15. Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien finden Sie unterwww.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/lvkm-landtagswahl2016.pdf

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 20.04.2024 / 10.55 Uhr
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