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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Gemeinschaftsschulen
- für Schüler mit Körper- und Mehrfachbehinderung kaum zugänglich

   16. Januar 2012
 

Stuttgart (pm). Das Kultusministerium stellte heute (16. Januar 2012) die Liste der voraussichtlichen Starterschulen der Gemeinschaftsschulen vor. Zu den Auswahlkriterien zählt neben dem pädagogischen Konzept auch praktische Erfahrungen in Bezug auf aktive Elternarbeit, Ganztagesbetreuung und Inklusion. „Barrierefreiheit zählt leider nicht dazu“, stellte Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, nach der Landespressekonferenz enttäuscht fest. „Guter Wille und tolle pädagogische Konzepte allein reichen nicht aus. Kinder mit Körper- und Mehrfachbehinderung brauchen Schulgebäude, die stufenlos zugänglich und nutzbar sind und die auch eine Rollstuhltoilette haben. Die Schüler müssen sich ohne fremde Hilfe allein im Schulgebäude bewegen können, die Klassen- und Fachräume erreichen können. Das „Treppen rauf und runter tragen“ ist keine Lösung.“

Eltern behinderter Kinder erhoffen sich inklusive Schulen, in denen das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung normal ist. Die Gemeinschaftsschule knüpft an die Grundschule an. „Dies ist bereits ein Webfehler. Denn Kinder mit schweren Behinderungen besuchen häufig nicht die Grundschule sondern die Sonderschule. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die bereits in der vorschulischen Bildung und Erziehung beginnt – nicht erst in der Schule, und nicht erst ab Klasse 5“, so Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg. „Lerngruppen mit bis zu 28 Kindern sind für viele mehrfachbehinderte Kinder zu groß. Die Erwartungen der Eltern werden bislang nicht erfüllt.“.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 25.04.2024 / 06.18 Uhr
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