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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
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Mitten im Leben – Unser Landesverband ist 45 Jahre jung!

   16. Oktober 2011
 

Stuttgart. 45 Jahre … und kein bisschen leise! So präsentiert sich heute unser Landesverband. Seine Geburtsstunde schlug am 15. / 16. Oktober 1966 in Friedenweiler (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald). Eltern körperbehinderter Kinder, Angehörige und Fachleute trafen sich dort zu einer Tagung und schlossen sich zum „Landesverband zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter und anderer körperbehinderter Kinder in Baden-Württemberg“ zusammen. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten die örtlichen Vereine zur Förderung spastisch gelähmter Kinder Süd- und Mittelbaden (Sitz: Freiburg), Heilbronn, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mannheim und Stuttgart. „Eltern schlossen sich zusammen, weil sie wussten, nur gemeinsam mit anderen betroffenen Familien erleben wir Halt, Unterstützung und können etwas für unsere behinderten Kinder erreichen“, fasst der heutige Landesvorsitzende Hans Ulrich Karg aus Bad Schussenried zusammen. „Hilfe zur Selbsthilfe ist für uns auch heute Auftrag und Verpflichtung.“

Aller Anfang ist schwer...

Noch in den sechziger Jahren wirkten die Folgen der Euthanasiegesetze nach. Aus Angst wurden behinderte Kinder vielerorts versteckt und wenn Eltern bei der Pflege ausfielen, war die Unterbringung behinderter Kinder in Altenpflegeheimen keine Seltenheit. In Deutschland fehlten sowohl das zur Therapie erforderliche medizinische Wissen als auch die Rechtsgrundlagen für den Schulbesuch. Da es auch keine Meldepflicht für behinderte Menschen gab, startete der Landesverband im Februar 1968 eine freiwillige Erfassungsaktion unter der Schirmherrschaft des damaligen Ministerpräsidenten Dr. Hans Filbinger. Insgesamt wurden 40.000 Fragebögen landesweit verteilt. Parallel dazu wurde eine Foto-Wanderausstellung „Hilfe für das körperbehinderte Kind“ erstellt, die in jedem Landkreis zu sehen war. Bis Oktober 1968 kamen bereits 3.000 ausgefüllte Fragebögen zurück. Endlich, so die Hoffnung der Eltern, werde etwas für ihre Kinder getan. Nach und nach entstanden Frühförderstellen, Schulkindergärten, Schulen für Körperbehinderte.

...und heute?

Längst ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung der Satz „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ verankert. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung enthält das Recht auf aktive Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft – unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Im Alltag warten noch immer zahlreiche Barrieren: viele Busse und Bahnen sind nicht barrierefrei zugänglich, so dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf teure Sonderfahrdienste angewiesen sind; es fehlen oft barrierefreie Arztpraxen, die den Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglichen; Rollstuhlfahrer finden kaum geeignete und bezahlbare Wohnungen; der zieldifferente Unterricht ist noch immer nicht im Schulgesetz verankert. Die „unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft scheitert häufig am sog. Mehrkostenvorbehalt der Sozialhilfe. Dabei weist die UN-Konvention auf die Möglichkeit hin, sich seinen Wohnort und die Wohnform frei entsprechend der eigenen Lebensplanung zu wählen. Dieser Anspruch darf auch nicht durch einen möglicherweise hohen Hilfebedarf eingeschränkt werden. „Der erste Schritt ist getan, weitere müssen folgen. Eine umfassende Teilhabe erfordert einen inklusiven Sozialraum. Es muss selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei der örtlichen Teilhabeplanung mitentscheiden. Als „Experten in eigener Sache“ wissen sie am besten, was notwendig ist“, so Vorstandsmitglied Armin Bönisch aus Schrozberg und Vater eines behinderten Sohnes. „Menschen mit Behinderungen und wir Eltern im Landesverband arbeiten Hand in Hand gemeinsam mit allen Beteiligten, eine umfassende Teilhabe zu erreichen. Und wir lassen nicht locker, bevor wir unser Ziel erreicht haben!“

Der Landesverband steht mitten im Leben, ist kein bisschen leise und hat noch jede Menge vor! Herzlichen Glückwunsch zum 45. Geburtstag!

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 16.04.2024 / 23.17 Uhr
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