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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Neue Gemeinschaftsschule muss durchgängig barrierefrei sein! | |||
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Stuttgart. Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg begrüßt die von Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer am Vortag des Weltkindertages bekannt gegebene Weichenstellung für ein längeres gemeinsames Lernen. „Die neuen Gemeinschaftsschulen müssen aber durchgängig barrierefrei sein, damit Kinder mit Behinderung nicht aufgrund fehlender Rampen, Aufzüge oder Rollstuhl-WC außen vor bleiben müssen“, fordert Landesverbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Eltern behinderter Kinder wünschen sich eine größtmögliche Normalität und eine uneingeschränkte Teilhabe. Dazu gehört, dass die neue Gemeinschaftsschule jedes Kind nach seinen individuellen Möglichkeiten fördert. So müssen Kinder mit schweren Behinderungen auch dann mit ihren nicht behinderten Geschwisterkindern die neue Gemeinschaftsschule besuchen können, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht den Abschluss von Haupt-, Realschule oder Gymnasium erreichen“, ergänzt Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg. „Dies meint die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung mit dem Ziel „alle inklusive!“ Richtigerweise verweise das Kultusministerium darauf, dass die neue Gemeinschaftsschule auch sonderpädagogische Lehrkräfte brauche. Der an allgemeinen Schulen gültige Klassenteiler muss weiter verringert werden. „Wir sind davon überzeugt, dass eine inklusive Schule allen Schülern mit und ohne Behinderung alle Chancen bietet. Eine solche Schule erfordert eine gute und verlässliche Finanzierung. Bildung ist Zukunft – und daher lohnt es sich, konsequent den Weg fortzusetzen!“
v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 04.10.2024 / 14.40 Uhr |
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