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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Menschen mit schwerer Behinderung und Pflegebedarf brauchen passgenaue und verlässliche Hilfen beim Wohnen – auch in Krisenzeiten

   06. August 2010
 

Stuttgart. Das hat es seit über 30 Jahren nicht mehr gegeben: Anfang Juli 2010 demonstrierten Menschen mit schweren Behinderungen und ihre Familien vor dem Landratsamt des Ortenaukreises in Offenburg und überreichten dem Sozialdezernenten eine Petition. Im Kern geht es um die Forderung, nach der bevorstehenden Schulentlassung eine angemessene betreute Wohnform zur die schwer mehrfachbehinderten Kinder und Jugendlichen zu finden. Die Familien fordern ein Wohnheim, das unter den Voraussetzungen der Eingliederungshilfe geführt wird. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist das Ziel – auch bei pflegebedürftigen behinderten Menschen mit hohem Hilfebedarf. Der Landkreis sieht die Not der Eltern, will sie entlasten – und bietet an, Plätze in einem Pflegeheim zu schaffen und auf freiwilliger Basis zusätzlich Eingliederungshilfe.

Eingliederungshilfe ist eine kommunale Aufgabe. Die Haushalte der Stadt- und Landkreise sind „auf Kante genäht“. Mit der steigenden Zahl der hilfebedürftigen Menschen steigen auch die Sozialausgaben. Landauf landab beraten Kommunalpolitiker angesichts der sinkenden Einnahmen Sparvorschläge, um den Haushalt auszugleichen. Im Landkreis Reutlingen haben die Kreisräte in einer Haushaltsklausurtagung für das kommende Jahr „im Jugendhilfebereich und in der Eingliederungshilfe ein Einsparpotenzial von bis zu zwei Millionen Euro durch gezielte Steuerung der künftigen Hilfemaßnahmen und Entgeltverhandlungen mit den sozialen Trägern ausgemacht“. Dies ist in der Pressemitteilung des Landratsamtes nachzulesen. Und die „Rhein-Neckar-Zeitung“ berichtete, der Sozialausschuss des Rhein-Neckar-Kreises habe einen Kriterienkatalog zur Abgrenzung der Eingliederungshilfe und der Pflege beraten. Dabei geht es um die Möglichkeiten und Grenzen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft trotz Behinderung.

„Mit Einführung des Sozialgesetzbuches IX wurde der Paradigmenwechsel für die Hilfe für Menschen mit Behinderung eingeleitet – hin zu einem Recht auf Selbstbestimmung, Rehabilitation und Teilhabe. Doch um aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können, sind viele Menschen mit Behinderung zeitlebens auf Unterstützung Dritter angewiesen“, erklärt Hans Ulrich Karg, Vorsitzender des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg. Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl ergänzt: „Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung schließt Pflege mit ein – unabhängig von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit.“ Der Verband steht den betroffenen Familien zur Seite. Der Verband, der über 5.000 Familien mit körper- und mehrfachbehinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vertritt, fordert

  1. die Leistungen der Pflegeversicherung von derzeit pauschal 256 Euro je Monat in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe entsprechend dem individuellen Anspruch der pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung zu erhöhen. „Pflege ist unabhängig davon, wo bzw. wie man wohnt!“
  2. eine Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe in Form eines „Bundesteilhabegeldes“.

„Auch wenn unsere Forderungen nicht neu sind, so sind sie doch aktuell“, so Hans Ulrich Karg am Freitag (6. August 2010) in Stuttgart.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 20.04.2024 / 15.19 Uhr
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