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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
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Unzugänglich! Gemeinderat Fichtenau tagt trotz Protest im Obergeschoss

   01. Juli 2010
 

Fichtenau. Michael Müller aus Unterdeufstetten will als Bürger regelmäßig die Sitzungen des Gemeinderates in Fichtenau besuchen. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. So steht es in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Doch Michael Müller sitzt im Rollstuhl. Ohne fremde Hilfe kann er den Sitzungssaal des Gemeinderates im Rathaus nicht erreichen. Denn der ist im Obergeschoss. Einen Aufzug gibt es nicht. Mehrfach hat der Gemeinderat deshalb im Unterrichtsraum der Feuerwehr im Untergeschoss des Rathauses getagt, da dieser barrierefrei zugänglich ist. Doch damit ist jetzt Schluss. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, künftig wieder ausschließlich im Sitzungssaal im Obergeschoss zu tagen. Dass der Raum für Rollstuhlfahrer unzugänglich ist, bekümmert die Gemeinderäte nicht.

Bürgermeister Martin Piott verweist darauf, dass das Rathausgebäude bereits 1979 eingeweiht wurde. Damals mussten öffentliche Gebäude noch nicht barrierefrei zugänglich gebaut werden. Erst seit 1996 schreibt die Landesbauordnung Baden-Württemberg vor, dass alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sein müssen. Da die 4.500-Einwohner-Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall das Rathaus derzeit nicht umbauen will, ist sie nicht verpflichtet, nachträglich einen Aufzug einzubauen. Und da die Gemeinderatssitzungen grundsätzlich öffentlich waren und sind, hat die Kommunalaufsicht im Haller Landratsamt keine Bedenken gegen den Sitzungsort. Für Gemeinderat und Bürgermeister ist damit der Fall abgeschlossen. Bürger im Rollstuhl, die wie Michael Müller an den Sitzungen teilhaben wollen, müssen leider draußen bleiben. Müller fühlt sich damit aufgrund seiner Behinderung benachteiligt.

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte, verweist auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Diese verbietet die Diskriminierung aufgrund von Behinderung und fördert die volle Teilhabe an der Gesellschaft. Dazu gehört auch die Teilhabe am politischen Leben in der Gemeinde. Sie bestätigt, dass die Gemeinde aus bauordnungsrechtlicher Sicht nicht verpflichtet ist, umzubauen. „Allerdings ist der Gemeinde zuzumuten, organisatorische Maßnahmen zu treffen, so dass alle Bürger an der Gemeindepolitik teilhaben können. Was spricht dagegen, die Sitzung des Gemeinderates auch künftig in den stufenlos zugänglichen Unterrichtsraum der Feuerwehr oder in einen anderen Raum zu verlegen? Das kostet doch kein Vermögen!“ Für Michael Müller wäre damit zufrieden. Pagel-Steidl fordert ein Umdenken in der Gesellschaft. „Menschen mit Behinderungen wollen keine Sonderrechte. Aber sie haben das Recht, dabei zu sein – ohne wenn und aber.“ Der Südwestrundfunk hat im Frankenradio am 5. Mai ebenso über die Fichtenauer Entscheidungen berichtet wie das Hohenloher Tagblatt. Doch davon haben sich die Fichtenauer Kommunalpolitiker nicht beeindrucken lassen. „Verstehen und akzeptieren können wir die Entscheidung nicht.“ Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg prüft daher weitere Schritte.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 29.03.2024 / 11.15 Uhr
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