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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Wir wollen es wissen: wie lange dauert es vom Antrag bis zur Entscheidung? | |||
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Stuttgart, 09.03.2026 – Es dauert viel zu lange, bis über einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe entschieden wird. Manche Ämter bitten inzwischen sogar die Familien um Verständnis, dass sie aufgrund fehlender Personalressourcen die Anträge nicht zeitnah bearbeiten können. Für die Betroffenen ist das bitter. Um ein aktuelles Stimmungsbild über die Verfahrensdauer zu erhalten, hat der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg eine Umfrage gestartet. Viele Familien von Kindern mit Behinderungen sowie erwachsene Menschen mit Behinderungen beschweren sich bei uns über die lange Bearbeitungszeit in Baden-Württemberg, die vergeht bis über einen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird. Das Gesetz (§ 14 SGB IX) nennt eine Frist von 5 Wochen, innerhalb der normalerweise entschieden werden soll. Diese Frist wird nach unserer Erfahrung fast immer überschritten. Daher wollen wir es jetzt genauer wissen und fragen Sie nach Ihren Erfahrungen: Vom Antrag bis zur Entscheidung: wie lange dauert es wirklich? Wir hoffen, dass die Ergebnisse der Umfrage uns bei unserem Bemühen helfen, die Situation für Menschen mit Behinderungen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind, zu verbessern. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen zeitnah die Hilfen erhalten, die sie im Alltag brauchen! Unsere Bitte an Sie: beteiligen Sie sich bis zum 31. März 2026 an unserer Umfrage! Hier geht es zur Umfrage: www.umfrageonline.com/c/AntragEingliederungshilfe v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
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Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 09.03.2026 / 18.55 Uhr |
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