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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

   
Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes am 15.11.1994

Stuttgart, 15.11.2024 – Vor 30 Jahren wurde das Grundgesetz in Artikel 3 ergänzt um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Betroffenenverbände haben viele Jahre dafür gekämpft, dass das Benachteiligungsverbot in die Verfassung aufgenommen wurde. Damals wurde die Ergänzung des Grundgesetzes als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gefeiert. Und heute?

schon viel erreicht, aber ...“

„Bis wir soweit sind, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag nicht benachteiligt werden, ist es noch ein weiter Weg“, sagt Inklusionsbotschafter Sebastian Fuchs aus Stuttgart. „Manches haben wir erreicht, manches ist auf den Weg gebracht. Dass alle Menschen mit Behinderungen jetzt das Recht haben, zu wählen, ist richtig und wichtig. Aber leider werden noch immer Menschen mit Behinderungen im Alltag diskriminiert.“ Fuchs verweist auf die aktuelle Debatte um ein Landesgleichstellungsgesetz Baden-Württemberg. Das Antidiskriminierungsgesetz des Bundes gilt nicht für Landesbehörden und Kommunalverwaltungen. „Es geht mir nicht um Schadensersatz in Form von Geld. Es geht um Respekt im Umgang miteinander. Als ich bei einem Antrag angegben habe, dass ich Hilfe brauche beim Überprüfen der Lebensmittel im Kühlschrank, wurde mir einmal unterstellt, alkoholkrank zu sein. Das hat mich verletzt. Ich brauche Assistenz, weil ich aufgrund meiner Seheinschränkung beispielsweise das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmittelverpackungen nicht lesen kann. Ein Gesetz würde mir helfen und den Rücken stärken.“

„Ich denke vorrangig an die Jobsuche. Ich treffe immer wieder Menschen mit einer Körperbehinderung, die mir berichten, dass sie keinen Job finden, weil die Arbeitsstätten nicht barrierefrei sind“, sagt die Journalistin Mara Sander.

Das geht uns alle an.“

Vor 60 Jahren gründeten Eltern körperbehinderter Kinder den Körperbehinderten-Verein Stuttgart, der am Mittwoch seinen runden Geburtstag mit vielen Gästen im Stuttgarter Rathaus feierte. Damals galten Kinder mit schweren Behinderungen als „unbeschulbar“. Betroffene Eltern gaben den Impuls für eine große Spendensammlung für eine Körperbehindertenschule unter dem Motto „Das geht uns alle an.“ Bei der Feier erinnerte die heutige Leiterin der Margarete-Steiff-Schule, Marita Lang, daran und mahnte die Anwesenden, dass das Engagament für Inklusion alle angehe. „Wir alle müssen das Benachteiligungsverbot im Alltag mit Leben füllen. Wir dürfen Menschen mit Behinderungen und ihre Familien nicht allein lassen. Demokratie und Inklusion sind zwei Seiten einer Medaille“, so Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. „Wir feiern heute gemeinsam das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz und arbeiten weiterhin tagtäglich daran, dass es gelebte Selbstverständlichkeit ist – heute, morgen und übermorgen.“v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 21.11.2024 / 17.48 Uhr
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