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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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„Die Schutzlücke schließen – gute Gründe für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz“ | |||
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Stuttgart, 25.03.2024 – Bereits vor den Landtagswahlen 2021 hatte sich ein landesweites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen gebildet, um einen wirksamen Diskriminierungsschutz auch im öffentlich-rechtlichen Bereich zu fordern. Das Ziel: die bestehende Schutzlücke zwischen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes zu schließen. Die Landesregierung hatte im Dezember 2023 den Entwurf eines Landes-Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände wollen das geplante Gesetz kippen und befürchten unnötige Bürokratie. In einem Online-Pressegespräch nannten die Befürworter – darunter auch der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung – gute Gründe für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz bzw. für ein Landes-Gleichbehandlungsgesetz. Online-Pressegespräch zur Debatte um den Entwurf des Gleichbehandlungsgesetzes (Screenshot)
Foitzik: „Ein Riesenerfolg – mit Einschränkungen.“ Aslandur: „LADG stärkt Vertrauen.“ Das Gesetz liest sich in Teilen so, als wäre Diskriminierungsschutz für staatliche und kommunale Einrichtungen etwas Feindliches. Das Bündnis ist nach wie vor davon überzeugt, dass ein starkes LADG für beide Seiten zu mehr Rechtssicherheit und Klärung beiträgt und dann tatsächlich das Vertrauen zwischen Bürger*innen und öffentlichen Stellen stärken kann. Und dies war noch nie wichtiger als heute. Dies bestätigen auch die Erfahrungen aus Berlin. Liebscher: „Sorge vor einer Klagewelle ist unbegründet.“ Doris Liebscher warnt davor, dass der nun vorliegenden Gesetzesentwurf die heraufbeschworene Klagewelle eher fördere. „Nur ein Gesetz, das ausreichende Fristen enthält und eine Ombudsstelle mit Kompetenzen ausstattet, ermöglicht, dass es zu gütlichen Schlichtungen und eben nicht zu Klagen kommt“. In Berlin gibt es in den ersten dreieinhalb Jahren kaum LADG-Klagen. Doris Liebscher: „Dies liegt auch daran, dass es eine wirklich unabhängige Ombudsstelle gibt, die sehr viele Schlichtungsverfahren durchführen konnte, die für alle (!) Beteiligten hilfreich sind und auch Kosten sparen“. Pagel-Steidl: „Diskriminierung durch fehlende Barrierefreiheit und herabsetzende Äußerungen.“ Götz-Hege: „Ombudsstelle muss unahhängig sein und ausreichend Ressourcen verfügen.“ Alibabanezhad Salem: „Der Staat muss Vorbild sein beim Schutz vor Diskriminierung.“ Ein rechtlicher Schutz vor Diskriminierung sollte ein unverzichtbarer Bestandteil einer wirksamen Antidiskriminierungspolitik sein“, so die Erste stellvertretende Vorsitzende des LAKA, Zahra Alibabanezhad Salem. Sie frage sich weiter: "Aus welchem Grund sollte es beim Job und bei der Wohnungssuche verboten sein zu diskriminieren, aber beim Besuch von Ämtern und Behörden nicht? Gerade bei staatlichen Stellen sollten wir das Gleichbehandlungsgesetz durchsetzen, denn wenn es um Schutz vor Diskriminierung geht, sollte der Staat ein Vorbild sein!“ INFO v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 21.11.2024 / 19.12 Uhr |
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