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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Appell | |||
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes“ | |||
Stuttgart, 28.11.2023 - Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg fordert, die Rahmenbedingungen für eine inklusive frühkindliche Bildung und Erziehung für Kinder mit und ohne Behinderung sicherzustellen. Die inklusive frühkindliche Bildung und Erziehung wird durch die bestehende Kitakrise erheblich ausgebremst. Die Sorge ist groß: die Einführung einer Öffnungsklausel im Kindertagesbetreuungsgesetz – mögliche Abstriche bei der Gruppengröße und des Personalschlüssels – verändern Rahmenbedingungen zu Lasten von Kindern mit Behinderungen in allgemeinen Kindertagesstätten. Regelmäßig wenden sich Familien mit behinderten Kindern deshalb ratsuchend an den Selbsthilfeverband. Kinder mit schweren Behinderungen werden nicht oder nur stundenweise aufgenommen oder der bereits fest zugesagte Platz wird wieder abgesagt. Für Kinder mit schweren Behinderungen fehlen Alternativen, zumal viele Schulkindergärten Wartelisten haben und keine neuen Gruppen eröffnen dürfen. Zudem rückt die überall zitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in weiter Ferne. Landesvorsitzender Thomas Seyfarth: „Wir fürchten, dass vergrößerte Gruppen und weniger Personal zur Folge hat, dass noch weniger Kinder mit Behinderungen einen Platz in der Kita erhalten.“ v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 11.12.2024 / 22.00 Uhr |
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