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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Das ändert sich zum 1. Januar 2023 | |||
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Zum Jahresbeginn 2023 erhöhen sich u.a. Kindergeld, Grundsicherung, Einkommens- und Vermögensfreibeträge.
Stuttgart, 10.01.2023 - „Alle Jahre wieder …“ - Mit dem Jahreswechsel ändert sich nicht nur die Jahreszahl sondern auch Gesetze und Verordnungen, die für Menschen mit Behinderungen und deren Familien wichtig sind. Unser – nicht vollständiger – Überblick der Änderungen zum 1. Januar 2023: I. Familienleistungen wie Kindergeld und KinderfreibetragKindergeld steigt Steuerlicher Grundfreibetrag steigt Gut zu wissen: Kinderfreibetrag steigt Weitere Informationen zu den aktuellen Familienleistungen finden Sie unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld/kindergeld-73892 II. Grundsicherung wegen Alter oder dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII)Vermögensfreigrenze steigt Monatliche Beträge für die Grundsicherung steigen Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro / Monat Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro / Monat Weitere Informationen finden Sie unter www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/das-aendert-sich-2023.html III. EingliederungshilfeEinkommens- und Vermögensfreibeträge steigen Einkommenfreibeträge 2023 36.629 Euro: 30.555 Euro: 24.444 Euro: Vermögensfreibetrag 2023 61.110 Euro Weitere Informationen finden Sie unter umsetzungsbegleitung-bthg.de/service/aktuelles/neue-beitragsbemessungsgrenzen-fuer-2023/ v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 04.12.2024 / 09.39 Uhr |
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