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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Triage-Gesetzgebung braucht eine breite öffentliche Debatte sowie eine Beteiligung der Menschen mit Behinderungen von Anfang an | |||
Landesverband fordert Nachbesserungen beim Gesetz zur Triage | |||
Stuttgart, 10.11.2022. „Formaljuristisch schafft das neue Gesetz Regeln, um Menschen mit Behinderungen vor einer Benachteiligung bei der Zuteilung von überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten zu schützen. Allerdings bleibt bei Menschen mit Behinderungen trotzdem die Sorge, aussortiert zu werden“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM). Im Gesundheitswesen gebe es bereits zu normalen Zeiten eine strukturelle Diskriminierung. Ein wesentlicher Grund sei die unzureichende Barrierefreiheit.„In einer akuten Notfallsituation geht es um Leben oder Tod. Es macht unheimlich Angst, zu wissen, dass das eigene Überleben davon abhängt, ob andere einem zutrauen, diese Notfallsituation mit Hilfe der Intensivmedizin zu überleben. Und das Schlimme ist, zu wissen, dass es im Zweifelsfall keine zweite Chance gibt.“ Der LVKM fordert dringend Nachbesserungen. „Wir brauchen einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen bei allen Notlagen, also beispielsweise auch bei Hochwasser oder schweren Unfällen.“ Das neue Infektionsschutzgesetz regle allein das Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. „Eine Triage-Gesetzgebung braucht eine breite öffentliche Debatte sowie eine Beteiligung der Menschen mit Behinderungen von Anfang an.“ v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 27.11.2024 / 04.16 Uhr |
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