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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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„Behindert oder nicht behindert – jedes Leben ist gleich viel wert.“ | |||
Bundesverfassungsgericht: „Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen.“ | |||
Stuttgart, 28.12.2021. Erleichtert nimmt der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) Baden-Württemberg den heute vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss zur Kenntnis. Mit jedem Tag der Pandemie wuchs die Angst vieler Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, dass sie im Falle einer Triage „aussortiert“ werden. In seinem Beschluss bestätigt das Bundesverfassungsgericht das Risiko, aufgrund einer Behinderung benachteiligt zu werden, weil der Gesetzgeber es bislang versäumt hat, einen wirksamen Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen zu schaffen. Der LVKM fordert, dass der Gesetzgeber unverzüglich dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nachkommt. „Behindert oder nicht behindert – jedes Leben ist gleich viel wert“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. „In einer akuten Notfallsituation geht es um Leben oder Tod. Es macht unheimlich Angst, sich nicht selbst schützen zu können und das eigene Leben von der Entscheidung anderer abhängt. Und man weiß genau, es gibt keine zweite Chance.“ Pagel-Steidl kennt den Klinikalltag aufgrund ihrer Behinderung aus Patientinnensicht genau. „Es ist dieses Gefühl der Hilflosigkeit, das einen umtreibt und das Wissen, nichts dagegen tun zu können außer zu hoffen und zu beten.“ INFO v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 23.11.2024 / 13.57 Uhr |
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