+ + + Druckansicht + + + | << - zurück | ||
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
|||
Falschparken auf Rolli-Parkplätzen wird deutlich teurer | |||
| |||
Berlin / Stuttgart, 9. November 2021 – Ab heute gilt der neue Bußgeldkatalog. Falschparken auf Rollstuhlparkplätze wird erheblich teurer. Ab sofort kostet das unberechtigte Parken auf einem Rollstuhlparkplatz („PkW-Stellplatz für Menschen mit Be und Merkzeichen „aG“) 55 Euro statt bislang 35 Euro. „Falschparken auf Rolli-Parkplätzen ist kein Kavaliersdelikt“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM). Der Selbsthilfeverband fordert seit vielen Jahren ein höheres Bußgeld für diese Falschparker und begrüßt daher die Neuregelung im Bußgeldkatalog. „Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert sind und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ eingetragen haben, sind auf das Auto angewiesen, um mobil zu sein. Und Rolli-Parkplätze sind in Innenstädten sowieso Mangelware. Wenn dann dieser Parkplatz „auch nur ganz gschwind“ durch einen Falschparker belegt ist, bedeutet dies für besonders mobilitätseingeschränkte Menschen eine weitere Suchfahrt. Somit werden zwei wichtige Schutzziele verletzt: Inklusion und Klimaschutz.“ v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 21.11.2024 / 18.40 Uhr |
<< - zurück | ||