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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Demonstration für eine gute Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

   11. Dezember 2019
„Teilhabe jetzt!“

„Nichts über uns ohne uns!“ „Wer bestellt, bezahlt!“ Demo für ein gutes Bundesteilhabegesetz
„Nichts über uns ohne uns!“ „Wer bestellt, bezahlt!“ Demo für ein gutes Bundesteilhabegesetz

Stuttgart, 11. Dezember 2019 – Die Sorge, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an den fehlenden Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft auf den letzten Metern scheitern könnte, veranlasste Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und gesetzliche Betreuer sowie Mitarbeiter aus Einrichtungen der Behindertenhilfe , auf die Straße gehen und zu demonstrieren. Mehrere hunderte Menschen aus ganz Baden-Württemberg demonstrierten vor der Oper, während wenige Meter weiter im Landtag die Abgeordneten den Haushalt berieten. Zur Demonstration aufgerufen hatte die Liga der Freien Wohlfahrtspflege. „Wenn die Umstellungskosten nicht durch das Land gedeckt sind, geht das zu Lasten der Betroffenen und widerspricht dem eigentlichen Sinn des BTHG“, erklärte Ursel Wolfgramm, Vorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege. „Eine gute und verlässliche Unterstützung braucht eine gute und verlässliche Finanzierung. Inklusion gibt’s nicht zum Nulltarif.“

„Rollies schieben, nicht Beschlüsse!“ Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Mitarbeiter demonstrieren
„Rollies schieben, nicht Beschlüsse!“ Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Mitarbeiter demonstrieren

Die Verunsicherung bei allen Beteiligten ist groß. In drei Wochen tritt die sog. dritte Stufe des BTHG in Kraft. Es stellt einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe dar. Es soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung die individuelle Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um selbstbestimmt so leben zu können, wo, wie und mit wem sie wollen. Diesen Paradigmenwechsel begrüßt die Liga der freien Wohlfahrtspflege ausdrücklich. Allerdings bringt der Wandel für die Dienste und Einrichtungen einen erheblichen Aufwand mit sich, was Organisation, Personal und auch Finanzen anbelangt. So sollen Menschen mit Behinderung künftig Teilhabeleistungen anstelle von Sozialhilfe bekommen. Anstelle von Heimverträgen erhalten Personen, die bislang in stationären Einrichtungen betreut werden, Mietverträge. Insbesondere die Personalmehrkosten – etwa durch Schulungen oder dem Abschluss neuer Verträge mit Menschen mit Behinderung – oder die EDV-Umstellung sind eine Belastung, die die Einrichtungen zu schultern haben. Monate lang wurde zwischen den Stadt- und Landkreisen, den Vertretern der Einrichtungen und der Menschen mit Behinderungen einen Landesrahmenvertrag ausgehandelt. Dieser bildet die Basis für die künftigen Leistungsangebote und deren Finanzierung. Doch nun droht der mühsam ausgehandelte Vertrag zu scheitern an der Finanzierung. Land und Kommunen streiten sich um die Kosten für die Umsetzung. Und auch die Einrichtungen fordern vom Land, dass die Mehrkosten für die Umstellung übernommen werden. Über 15 Mio. Euro kostet die Umstellung die Einrichtungen, so die Liga. „Wenn die Mehrkosten nicht übernommen werden, fehlt den Einrichtungen das Geld für Personal, das für die Betreuung und Unterstützung der Menschen mit Behinderungen dringend notwendig ist“, darin sich die Vertreter der Angehörigen einig. Bereits im Vorfeld ist den Angehörigen viel abverlangt worden: extra Bankkonto eröffnen, neue Verträge über Wohnen und Hilfeleistungen schließen, Daueraufträge oder Abbuchungsermächtigungen zu erteilen, damit das Geld für die Unterkunft und die Unterstützungsleistungen vom Sozialamt an die Einrichtungen gezahlt wird. Jetzt hoffen alle, dass sich der bürokratische Mehraufwand bezahlt macht – und die Menschen mit Behinderungen bessere Teilhabechancen im Alltag haben.

Rote Laterne für Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes? Britta Schade vom ZSL Stuttgart fasst die Sorgen der Menschen mit Behinderungen in einem kurzem Statement zusammen
Rote Laterne für Baden-Württemberg bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes? Britta Schade vom ZSL Stuttgart fasst die Sorgen der Menschen mit Behinderungen in einem kurzem Statement zusammen

Die Landesregierung hat kurz vor der Demonstration ein Entgegenkommen gezeigt. Sozialminister Manne Lucha MdL stellte sich den Demonstranten und kündigte an, dass das Land die Mehrkosten auf Nachweis übernehme – „vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten“. Das Land hat sich parallel mit den Stadt- und Landkreisen über die Finanzierung der Mehrkosten durch das BTHG verständigt.

Sozialminister Manne Lucha MdL steht den Demonstranten Rede und Antwort
Sozialminister Manne Lucha MdL steht den Demonstranten Rede und Antwort

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 24.11.2024 / 05.20 Uhr
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