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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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„Wahlrecht für alle“ ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion im Alltag | |||
Landtagsdebatte TOP 5 „Einführung eines inklusiven Wahlrechts“ | |||
Stuttgart, 03.04.2019 – Gerade noch rechtzeitig vor der Kommunalwahl im Mai hat der Landtag von Baden-Württemberg heute Menschen mit Behinderungen, für die „dauerhaft zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist“, das Wahlrecht beschlossen. „Das ist das richtige Signal an Menschen mit Behinderungen. Sie sind selbstverständlicher Teil der Gesellschaft. Selbst über seine Angelegenheiten mitzubestimmen, ist das Wesen der Demokratie und entspricht dem Leitbild einer inklusiven Gesellschaft“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Wählerinnen und Wähler bestimmen mit über die Themen, die für die Politik relevant sind. Es ist Aufgabe der politischen Parteien und der Wählervereinigungen, ihre Positionen ihren Wählerinnen und Wählern verständlich zu vermitteln.“ INFO v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 24.11.2024 / 01.20 Uhr |
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