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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
LVKM / home

„Wahlrecht für alle“ ist das Gebot der Stunde
Ausschluss vom Wahlrecht ist verfassungswidrig

   21. Februar 2019
Zumeldung

Stuttgart, 21.02.2019 – Als „nicht zeitgemäß“ bezeichnet der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg (LVKM) den Ausschluss vom Wahlrecht. Menschen mit Behinderungen, für die „dauerhaft zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist“, sind nicht wahlberechtigt. „Das widerspricht dem Leitbild einer inklusiven Gesellschaft und muss daher dringend geändert werden“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Der LVKM begrüßt den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Wahlrecht für alle“ ist das Gebot der Stunde“

In Sachen „Wahlrecht für alle“ hinkt Deutschland hinterher. Keinen solchen Wahlrechtsausschluss gibt es beispielsweise in Österreich, Finnland, Italien oder Großbritannien. „Es ist allerhöchste Zeit, das Wahlrecht zu ändern“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Wir erwarten, dass bei den Europa- und Kommunalwahlen das „Wahlrecht für alle“ umgesetzt ist.“ Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg fordert Bund und Land auf, die Gesetze zu ändern. „Wenn der politische Wille für ein „Wahlrecht für alle“ da ist, steht einer schnellen Gesetzesänderung nichts im Weg.“


v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 21.11.2024 / 17.58 Uhr
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