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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Falschparken auf Gehweg und Rolli-Parkplätzen sind keine „Kavaliersdelikte“

   31. August 2018
 

Falschparken auf Rolli-Parkplätzen ist kein Kavaliersdelikt. Zur Abschreckung braucht es höhere Bußgelder und mehr Kontrollen.
Falschparken auf Rolli-Parkplätzen ist kein Kavaliersdelikt. Zur Abschreckung braucht es höhere Bußgelder und mehr Kontrollen.

Stuttgart, 31. August 2018 - Falschparker auf Gehwegen sind ein Problem für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Gehwege werden durch parkende Autos oft so eng, dass für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder auch Kinderwagen kein Durchkommen mehr bleibt. Fußgänger weichen auf die Straße aus. Und Menschen im Rollstuhl, die den Bordstein nicht überwinden können, müssen umdrehen und einen anderen Weg finden. Diese Woche hat sich jetzt Landesverkehrsminister Winfried Hermann das Thema aufgegriffen. Er hat laut Berichten in der „Stuttgarter Zeitung“ und im „Staatsanzeiger“ die Bundesregierung aufgefordert, die Höhe des Bußgeldes bei verkehrsgefährdeten Verhalten anzupassen. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für das verbotene Parken auf Gehwegen ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro vor.

Regelmäßig ärgern sich Mitglieder des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) Baden-Württemberg über zugeparkte Gehwege. „Das Ausweichen auf die Straße ist keine Alternative. Da viele Bordsteine zu hoch sind, ist das schon technisch gar nicht möglich. Und wenn doch, dann ist das einfach zu gefährlich. Rollstuhlfahrer werden von den parkenden Autos verdeckt und dadurch auch nicht gesehen“, sagt LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Insofern begrüßt der Verband den Vorstoß aus dem Landesverkehrsministerium, denn: „Es geht um die Sicherheit aller.“

In diesem Zusammenhang verweist der Landesverband auf ein weiteres Anliegen. „Falschparken auf Rolli-Parkplätzen ist aus unserer Sicht auch kein „Kavaliersdelikt“. Wir bedauern sehr, dass bei der letzten Novellierung des Bußgeldkatalogs der Straßenverkehrsordnung das Bußgeld von derzeit 35 Euro für das Falschparken auf den – wenigen – Rolli-Parkplätzen nicht erhöht wurde“, meint Pagel-Steidl. Deshalb hat sich der Landesverband schriftlich an den Landesverkehrsminister gewandt und bittet ihn um Unterstützung. „Unsere Schweizer Nachbarn sind da deutlich strenger: Falschparker auf Rolli-Parkplätzen ist dort deutlich teurer.“

Übrigens haben bereits die Beatles vor 50 Jahren den Politessen und ihrer Arbeit, dem Austeilen von Strafzetteln wegen Falschparken, ein Lied gewidmet: „Lovely Rita“. Der Heilbronner Journalist Uwe Kaiser hat in einem vielbeachteten Projekt „Lovely Rita – Ordnung muss sein“ die Arbeit der Politessen gewürdigt. Die Botschaft ist unmissverständlich: Falschparken auf Rolli-Parkplätzen – das geht gar nicht.

INFO:
Das Video „Lovely Rita – Ordnung muss sein!“ finden Sie auf unserem youtube-Kanal.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 21.11.2024 / 18.34 Uhr
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