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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Falschparken auf Rolli-Parkplätzen ist kein „Kavaliersdelikt“ | |||
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Hier parken nur behinderte oder rücksichtslose Autofahrer
Stuttgart, 19. Oktober 2017 – Wer eine Rettungsgasse blockiert, das Mobiltelefon beim Autofahren benutzt oder das Gesicht wesentlich verhüllt, muss ab sofort mit deutlich härteren Strafen rechnen. Das sieht der neue Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung vor, der seit heute (19.10.2017) gilt. „Falschparken auf Rollstuhl-Parkplätzen ist kein Kavaliersdelikt“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, denn: „Menschen mit einer außergewöhlichen Gehbehinderung sind dringend auf diese wenigen Parkplätze angewiesen.“ Der Landesverband fordert daher härtere Bußgelder für Verkehrssünder, die zu Unrecht auf den Behindertenparkplätzen parken. v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 24.11.2024 / 03.06 Uhr |
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