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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Landesverband: „Schulische Inklusion bleibt für Eltern weiter ein Hürdenlauf!“ | |||
2. Lesung des Gesetzenwurfes zur schulischen Inklusion im Landtag | |||
Stuttgart, 15. Juli 2015 - Die Ziele des Schulgesetzes mit der Stärkung des Elternwahlrechtes und der Abschaffung der Sonderschulpflicht stimmen. Für die Eltern behinderter Kinder war es ein langer Weg von der „Bildungsunfähigkeit“ bis zum „Recht auf Bildung“. „Die schulische Inklusion bleibt eine Baustelle, da das Schulgesetz wesentliche Fragen zur Umsetzung offen lässt. Wir sind enttäuscht, dass die in der Anhörung vorgebrachten Anregungen der Betroffenen nicht in das Schulgesetz aufgenommen wurden“, sagt Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg. „Die schulische Inklusion bleibt daher für Eltern weiter ein Hürdenlauf.“ In der Bildungswegekonferenz wird künftig entschieden, ob ein Kind mit Behinderung die allgemeine Schule oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besucht. Die Bildungswegekonferenz entscheidet aber nicht über notwendige Umbaumaßnahmen am Schulgebäude oder persönliche Assistenz in der Schule. „Dies ist ein erheblicher Webfehler. Fehlt die Rollstuhltoilette, ist ein Kind im Rollstuhl vom Schulbesuch ausgeschlossen“, sagt Jutta Pagel-Steidl. „Südtirol macht es uns vor. Ein Jahr vorher ist klar, welche Hilfen und welche baulichen Voraussetzungen ein Kind mit Behinderung braucht. So bleibt genug Zeit für Umbauten und die Suche nach geeigneter Assistenz. Wir wollen Inklusion right und nicht Inklusion light.“ v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 24.11.2024 / 01.19 Uhr |
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