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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Steuererklärung 2014 leicht gemacht! | |||
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Düsseldorf / Stuttgart, 19. Februar 2015 - Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2014. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden. Das Steuermerkblatt 2014/2015 enthält unter anderem Hinweise zur steuerlich absetzbaren Fahrt- und Krankenhauskosten. Es erläutert ferner, unter welchen Voraussetzungen behindertengerechte Umbaumaßnahmen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Die Auswirkung einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Absetzbarkeit von Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen werden ebenfalls dargestellt. Demzufolge müssen sich Steuerpflichtige entscheiden, ob sie den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen oder die Aufwendungen für derartige Dienstleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das Steuermerkblatt berücksichtigt außerdem eine 2014 in Kraft getretene Änderung in der Dienstanweisung zum Kindergeld. Hierdurch ist eine Vereinfachung für Eltern entfallen, deren Kinder mit Behinderung in einem Wohnheim leben. INFO Das Steuermerkblatt 2014/2015 können Sie hier als pdf downloaden [externer Link]. Wenn Sie die gedruckte Version des Steuermerkblattes bestellen möchten, senden Sie bitte einen mit 62 Cent frankierten Rückumschlag (DIN lang) an den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. , Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstraße 5 – 7, 40239 Düsseldorf. v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 21.11.2024 / 18.11 Uhr |
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