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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Grundsicherung 2013 - Verjährung droht!

   17. Dezember 2014
Wichtig zu wissen

Tipp: sofort Überprüfungsanträge stellen

Stuttgart, 17. Dezember 2014 - Das Bundessozialgericht hat am 23. Juli 2014 entschieden, dass volljährigen Menschen mit Behinderung, die zuhause bei den Eltern oder gemeinsam mit anderen Erwachsenen (nicht Ehegatte oder Lebenspartner!) in einer Wohngemeinschaft leben, die Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 (statt Regelbedarfsstufe 3) zustehen - sofern sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Haushaltsführung beteiligen können. Konkret bedeutet dies 78 Euro im Monat (ab 2014) mehr!

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Landkreise und Kommunen angewiesen, das Urteil zunächst nicht umzusetzen. Deshalb müssen die Betroffenen selbst aktiv werden und einen Antrag auf Überprüfung stellen. Zum Jahresende 2014 läuft die Frist für Ansprüche aus dem Jahr 2013 ab. Deshalb rät der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg Betroffenen dringend, sofort Überprüfungsanträge zu stellen. Wer nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2014 den Überprüfungsantrag für 2013 stellt, verliert bis zu 936 Euro plus Zinsen!

INFO:

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat dazu extra eine Argumentationshilfe sowie ein Musterschreiben (Stand: August 2014) entwickelt. Sie finden dies unter www.bvkm.de/... [externer Link].

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Am Mühlkanal 25 • 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989-0 • Telefax 0711 / 505 3989-99
E-Mail: info@lv-koerperbehinderte-bw.de



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 21.11.2024 / 18.22 Uhr
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