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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Die Tötung eines Kindes „auf Verlangen“ ist niemals eine Lösung. | |||
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Stuttgart, 13. Februar 2014 – Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. kritisiert heftig die Entscheidung des belgischen Parlaments, in Belgien die aktive Sterbehilfe auch für Kinder zu erlauben. Kinder brauchen den besonderen Schutz der Familie und der Gesellschaft. Die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche steht im krassen Widerspruch zu dem in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankerten Recht auf Leben. „Die betroffenen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien brauchen eine ihren Bedürfnissen entsprechende umfassende Versorgung und Begleitung. Dazu ist es dringend erforderlich, die Kinderhospizarbeit sowie die Palliativmedizin flächendeckend auszubauen und zu finanzieren“, so Landesgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl, anlässlich der heutigen Zustimmung des belgischen Parlaments, aktive Sterbehilfe auch für Kinder und Jugendliche zu erlauben.
Hintergrund: Voraussetzung dafür ist, dass das Kind die aktive Sterbehilfe will und die Eltern dem Wunsch zustimmen. Ein Arzt oder Psychologe muss zudem die „Urteilsfähigkeit“ des Kindes feststellen. Das Gesetz („loi relatif à l’euthanasie“) soll „schwerst kranken und unerträglich leidenden“ Minderjährigen helfen. Aktive Sterbehilfe für Erwachsene ist in Belgien bereits seit 2002 erlaubt. v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 23.11.2024 / 11.35 Uhr |
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