Stuttgart, 01.10.2013 - „Gemeinsam mit 14 Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen hat der Sparkassenverband Baden-Württemberg eine „Zielvereinbarung zu barrierefreien Bankdienstleistungen“ unterzeichnet. Ziel des Vertrags ist, dass Menschen mit Behinderung alle Dienstleistungen der Sparkassen barrierefrei und ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen können. In rund 1½ Jahren wurde der Vertrag gemeinsam ausgehandelt. Nun sind die 53 Sparkassen in Baden-Württemberg aufgefordert, im Rahmen der freien Selbstverpflichtung der Zielvereinbarung beizutreten.
Ministerin Katrin Altpeter: „innovativ und beispielhaft“
Sozialministerin Katrin Altpeter MdL bezeichnete die Zielvereinbarung als in vielerlei Hinsicht innovativ und beispielhaft. „Hier wird deutlich, dass sich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht auf einzelne Lebensbereiche beschränkt, sondern vielmehr alle Lebensbereiche umfasst“, betonte sie. Die Ministerin würdigte bei der Unterzeichnung das Engagement der Sparkassen als „vorbildlich“. Es setze wegweisende Maßstäbe für den gesamten Finanzdienstleistungssektor. „Mit der heute unterzeichneten Vereinbarung zeigen die Sparkassen für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche in Baden-Württemberg, dass soziales Handeln und wirtschaftlicher Erfolg nicht im Gegensatz zueinander stehen müssen.“
Sparkassenpräsident Peter Schneider: „Sparkassen sind für alle Kunden da!“
Sie stellten die Zielvereinbarung vor: Brigitte Schick, Katrin Altpeter, Peter Schneider
„Als Verband wollen wir die Sparkassen in Baden-Württemberg unterstützen, noch mehr barrierefreie Angebote zu entwickeln und umzusetzen“, so Sparkassenpräsident Peter Schneider. „Als öffentlich-rechtliche Finanzgruppe, die von den Kommunen und Landkreisen getragen wird, möchten wir hier als Vorreiter vorangehen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind uns als Kunden willkommen – egal ob mit oder ohne Behinderung. Die Zielvereinbarung macht ganz praktisch deutlich, was mit dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen und mit unserer Gemeinwohlorientierung gemeint ist – nämlich die Versorgung aller Menschen mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Das ist ein wichtiger Beitrag zu einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.“
Schneider betonte, dass bereits heute viele Sparkassen einzelne Dienstleistungen barrierefrei anbieten und insbesondere bei Neu- und Umbauten darauf achten. „Mit der Vereinbarung wollen wir erreichen, dass möglichst alle Dienstleistungen der Sparkassen flächendeckend in ganz Baden-Württemberg barrierefrei angeboten werden.“ So enthält der Vertrag 19 ganz konkrete Bausteine, wie jede Sparkasse noch mehr für Menschen mit Behinderungen tun kann. Das beginnt bei der Willkommenskultur, der besseren Information im Internet über Angebote für Menschen mit Einschränkungen, den Aufbau barrierefreier Geldautomaten bis hin zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem Angebot für barrierefreie Arbeitsplätze.
Barrierefrei bedeutet dabei immer, dass Einrichtungen, Gegenstände und Medien so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe benutzt werden können. Dabei sind grundsätzlich alle Behinderungsarten gemeint - Sinneseinschränkungen wie Schwerhörigkeit, Taubheit, Sehbehinderung oder Blindheit, Körperbehinderungen aller Art aber auch kognitive Einschränkungen.
Brigitte Schick: „Zielvereinbarung ein Beitrag zur Inklusion!“
Geschafft: unser Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg präsentiert die von allen Verbänden unterzeichnete Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung wurde durch eine Verhandlungskommission zwischen dem Sparkassenverband und den Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen erarbeitet. Von Anfang an aktiv mitgearbeitet hat unser Landesverband. Der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein hatte die Federführung übernommen. Dessen stellvertretende Vorsitzende Brigitte Schick – zugleich Vorsitzende des Landesblinden- und -sehbehindertenverbands – bezeichnete die Zielvereinbarung mit dem Sparkassenverband als einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und einen wichtigen Schritt hin zur Inklusion, also der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. „Nun müssen alle Beteiligten diese Zielvereinbarung nach ihrer Unterzeichnung gemeinsam mit Leben erfüllen“, so Schick.
Ein weiterer Wunsch der Behindertenverbände ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen über den richtigen Umgang mit Menschen mit Behinderung zu informieren. Dies ist auch ein Baustein der Zielvereinbarung. Dadurch sollen Berührungsängste abgebaut und der richtige Umgang mit unterschiedlichen Behinderungsarten erleichtert werden. Zu diesem Zweck sind Informationsmaterialien und Schulungsangebote in Vorbereitung.
An der Zielvereinbarung haben Vertreter von 14 Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen und des Sparkassenverbandes mitgearbeitet. Sozialministerin und Landesbehindertenbeauftragter haben diese Arbeit von Anfang an wohlwollend begleitet.
Zu den 14 beteiligten Verbänden gehören der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein, der Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden, der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg, der Landesverband Kleinwüchsiger Menschen, der Landesverband des Deutschen Schwerhörigenbunds, die LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg, der Landesblinden- und -sehbehindertenverband, der Landesverband der Gehörlosen, der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung, der Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Baden-Württemberg, der Landesverband der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen, PRO RETINA Deutschland, der Sozialverband VdK sowie das Zentrum für selbstbestimmtes Leben – Aktive Behinderte in Stuttgart. Außerdem unterstützt der Landesseniorenrat unterstützt die Zielvereinbarung insbesondere im Blick auf die ständig älter werdende Gesellschaft.
Hier gibt es die Zielvereinbarung zum Download (PDF, 1,06 MB)
v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. Haußmannstraße 6 70188 Stuttgart Telefon 0711 / 2155 220 Telefax 0711 / 2155 - 222 |