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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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„Mittendrin und außen vor“ – Frauen mit Behinderungen und Mütter behinderter Kinder

   07. März 2012
Internationaler Frauentag am 8. März 2012

Stuttgart. Mittendrin und außen vor.“ – Frauen mit Behinderungen und Mütter behinderter Kinder spüren im Alltag noch immer Ausgrenzungen und Benachteiligungen. Die Liste der alltäglichen Benachteiligungen ist lang. Anlässlich des Internationalen Frauentages fordert der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg, Frauen mit Behinderungen und Mütter behinderter Kinder nicht zu vergessen. Einige Beispiele:

Frauen mit Behinderungen
  • Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Assistenz bei der Pflege - Fehlanzeige!
  • Fast die Hälfte der Frauen mit Behinderungen ist von Gewalt betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesfrauenministeriums. Barrierefreie Zugänglichkeit zu Frauennotrufen, Frauen- und Kinderschutzhäusern – oft Fehlanzeige!
  • Frauen und Gesundheit: barrierefreie Zugänglichkeit zu Gynäkologen und Mammografie-Screening – oft Fehlanzeige!
  • Rechtsanspruch auf Elternassistenz für Mütter mit Behinderung – Fehlanzeige!
Mütter behinderter Kinder
  • Betreuungsplätze für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, damit Mütter behinderter Kinder Beruf und Familie vereinbaren können – oft Fehlanzeige!
  • Unbürokratischer Zugang zu Mutter-Kind-Kuren – oft Fehlanzeige!
  • Anerkennung und Wertschätzung für die häusliche Pflege – Fehlanzeige! Ganz aktuell: Pflegekassen kürzen Müttern pflegebedürftiger behinderter Kinder, die im Internat leben und am Wochenende und in den Schulferien zuhause betreut werden, auf Anweisung des Bundesversicherungsamtes den Anspruch auf Pflegegeld für die häusliche Pflege. Sie verweisen dabei auf die Kombination von Sach- und Geldleistung und ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2001. Die Leistungskürzung wirkt sich aktuell wie folgt aus:
    bei Pflegestufe I: 3,38 Euro/Tag (bislang: 7,83 Euro/Tag)
    bei Pflegestufe II: 11,25 Euro/Tag (bislang: 14,67 Euro/Tag)
    bei Pflegestufe III: 19,48 Euro/Tag (bislang: 23,33 Euro/Tag)

„Es ist höchste Zeit, die Belange der Frauen mit Behinderungen und der Mütter behinderter Kinder in Politik und Gesellschaft zu beachten als Teil des „Gender Mainstreaming“, erklärt Verbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Die Alternative lautet: „mittendrin und außen vor“.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 21.11.2024 / 17.17 Uhr
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