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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Ohne Freifahrt in Bus und Bahn bleiben Menschen mit besonders schweren Behinderungen außen vor.

   21. November 2009
Mitgliederversammlung lehnt Kürzungen ab und fordert den Abbau von Barrieren

Stuttgart „Es ist für mich ein großes Glücksgefühl, selbständig in die Tagesförderstätte fahren zu können. Dies geht nur, weil ich einen Elektro-Rollstuhl habe, die Stadtbahn barrierefrei zugänglich und nutzbar ist und ich Busse und Bahnen im Nahverkehr kostenlos nutzen kann.“ Pierre Mayer, 38 Jahre, körper- und mehrfach behindert, lebt im ambulant betreuten Wohnen in Stuttgart. Aufgrund der Art und Schwere seiner Behinderung fand er weder einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Er besucht daher die Tagesförderstätte, und ist zur Sicherung seines Lebensunterhaltes auf Grundsicherung nach SGB XII angewiesen. Mayer ist kein Einzelfall, sondern steht für die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg.

Im Zuge der Beratungen des Landeshaushaltsplans 2010 / 2011 hat die Haushaltsstrukturkommission dem Ministerium für Arbeit und Soziales den Auftrag erteilt, zu prüfen, inwieweit die Freifahrten für behinderte Menschen abgeschafft werden können. Dies ist in einer Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg nachzulesen. Auf Nachfrage hat das Ministerium für Arbeit und Soziales nun mitgeteilt, dass in den kommenden zwei Jahren nicht gekürzt wird.

Mobilität ist ein Grundbedürfnis und ausdrücklich in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verankert. „Die unentgeltliche Beförderung ist kein Gnadenakt, sondern Aufgabe und Verpflichtung eines demokratischen Sozialstaates, den behinderungsbedingten Nachteil auszugleichen“, so Landesvorsitzender Hans Ulrich Karg aus Bad Waldsee. Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl ergänzt: „Viele mobilitätsbehinderte Menschen profitieren nicht von den Freifahrten in Nahverkehr, da Busse und Bahnen nicht stufenlos zugänglich und nutzbar sind. Teilhabe setzt den Abbau vorhandener Barrieren voraus.“

Einstimmig lehnte die Mitgliederversammlung am Samstag (21. November) die Kürzungspläne ab. Sie fordert:

  1. Keine Abschaffung der unentgeltlichen Beförderung schwer behinderter Menschen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)!
  2. Menschen mit schweren Behinderungen haben einen Anspruch auf einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich. Die Freifahrten gehören dazu
  3. Das Recht auf umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung ist unteilbar – und kann nicht beliebig „nach Kassenlage“ bewilligt werden
  4. Steuermittel müssen grundsätzlich so eingesetzt werden, dass sie in gleichem Maße Menschen mit und ohne Behinderung nützen. Soweit es vom Förderzweck möglich ist, muss eine Förderung durch Steuermittel mit der Pflicht zum Abbau von Barrieren verbunden werden.
    Der Ausgleich für etwaige Fahrgeldausfälle durch die unentgeltlichen Freifahrten der schwer behinderten Menschen ist mit dem Abbau von Barrieren zu verknüpfen.
Den genauen Wortlaut des Beschlusses
finden Sie hier: lvkm-freifahrten2009.pdf.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 23.11.2024 / 13.57 Uhr
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