+ + + Druckansicht + + + | << - zurück | ||
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
|||
Landesverband fordert verbesserten Kinderschutz für behinderte Kinder | |||
| |||
Stuttgart (pm). Der Schutz behinderter Kinder vor Kindeswohlgefährdung ist selbst im Kinderland Baden-Württemberg brüchig. Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg fordert deutliche Verbesserungen und einen effektiven Kinderschutz für alle Kinder. Kindesmissbrauch findet in drei Viertel aller Fälle im so genannten Nahbereich der Kinder statt. Mädchen und Jungen mit Behinderung sind besonders gefährdet. Die Dunkelziffer der Missbrauchsfälle ist weitaus höher. Ursache ist meist nicht die Behinderung des Kindes, sondern die spezielle Lebenssituation. Behinderte Kinder sind es weit weniger gewohnt – oder aufgrund ihrer Einschränkung nicht in der Lage – selbstbewusst aufzutreten und sich mit einem „nein, das will ich nicht!“ zu wehren. Doch es geht nicht nur um sexuellen Missbrauch, sondern auch um Gewalt als solche. Doch ausgerechnet der Kinderschutz bei behinderten Kindern ist brüchig. § 8 a SGB VIII schreibt Kindertagesstätten und Jugendhäuser ein Verfahren zum Schutz des Kindeswohls vor – nicht aber den Frühförderstellen und Schulkindergärten. Sie sind keine Jugendhilfeeinrichtungen. Das Jugendamt als „staatliches Wächteramt“ ist nicht direkt für Einrichtungen für behinderte Kinder zuständig. „Der beste Kinderschutz ist der vorbeugende Kinderschutz“, so Verbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. „Kinder mit und ohne Behinderung sind gleichermaßen vor einer Kindeswohlgefährdung zu schützen. Derzeit fallen behinderte Kinder durch das Auffangnetz, weil unterschiedliche Ämter zuständig sind.“ Der Landesverband fordert die Landesregierung auf, den Kinderschutz für behinderte Kinder zu verbessern. „Die Verfahrensregelungen des Kinder- und Jugendschutzgesetzes müssen auch in Einrichtungen für behinderte Kinder verbindlich sein“, so Pagel-Steidl. Das derzeit im Landtag beratende baden-württembergische Kinderschutzgesetz sieht dies nicht vor. v.i.S.d.P: Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 24.11.2024 / 01.22 Uhr |
<< - zurück | ||