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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Schwer behinderte Kinder und ihre Familien werden im „Kinderland Baden-Württemberg“ abgestraft | |||
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Stuttgart (pm). Bis in der 60er Jahre hinein waren viele behinderte Kinder vom Recht auf vorschulische und schulische Bildung ausgeschlossen. Damals gründeten sich im ganzen Land Lebenshilfe- und Spastikervereine (Körperbehindertenvereine). Die Eltern geistig, körperlich und mehrfachbehinderter Kinder kämpften für vorschulische und schulische Einrichtungen für ihre schwer behinderten Kinder. Einige dieser Einrichtungen sind heute in Trägerschaft der Stadt- und Landkreise oder, wie im Falle des Schulkindergartens für Körperbehinderte in Markgröningen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg. Andere sind dagegen auch heute noch mit großem Engagement in privater Trägerschaft. Das scheint sich nun zu rächen. Um den Haushalt zu sanieren, sollen auch die Schulkindergärten in privater Trägerschaft einen „unausweichlichen Solidarbeitrag“ leisten. Da es sich um eine „Freiwilligkeitsleistung“ handelt, schlägt die Landesregierung dem Parlament vor, die Personalkostenzuschüsse in 2007 um fünf Prozent zu kürzen. „Über diese Nachricht, die uns wenige Tage vor Weihnachten erst aus dem Kultusministerium und dann von unseren Mitgliedsvereinen erreichte, die bereits vorsorgliche Kürzungsbescheide aus den Regierungspräsidien erhalten haben, waren wir doch fassungslos“, betont Rudi Sack, Geschäftsführer des Landesverbandes Lebenshilfe. Die privaten Schulkindergärten seien in ihren Einzugsgebieten keine Zusatzangebote, die aus „weltanschaulichem Interesse“ betrieben würden, sondern ein echter Ersatz für nicht existierende öffentliche Schulkindergärten. In Heilbronn gibt es nur öffentliche Schulkindergärten für geistig und körperlich behinderte Kinder, in Mannheim und im Zollernalbkreis dagegen nur private. „Wieso werden im „Kinderland Baden-Württemberg“ schwer behinderte Kinder, die einen Schulkindergarten in freier Trägerschaft besuchen, schlechter gestellt als wenn sie einen öffentlichen Schulkindergarten besuchen würden? Entscheidet also der Wohnort über die vorschulische Betreuung?“, fragt Jutta Pagel, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte. Alleine die etwa 75 Schulkindergärten für geistig und körperlich behinderte Kinder sind nach Schätzung der Landesverbände von der geplanten Kürzung mit einem Volumen von insgesamt über 1,5 Millionen Euro betroffen. „Die geplante Kürzung werden wir nicht hinnehmen“, betonen Pagel und Sack unisono. Die Verbände haben sich nun an alle Fraktionen im Landtag gewandt, um sie noch in letzter Sekunde abzuwenden. INFO: Laut Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 10. Februar 2006 (NR. 035) besuchten im Schuljahr 2004/2005 insgesamt etwa 4.500 Kinder Schulkindergärten in öffentlicher und privater Trägerschaft v.i.S.d.P: Jutta Pagel, Geschäftsführerin | |||
Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php Datum: 21.11.2024 / 17.35 Uhr |
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