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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Wettbewerb „Behindertenfreundliche Gemeinde“ 1998
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Trotz Änderung des Grundgesetzes ist das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung noch nicht Wirklichkeit geworden. In Baden-Württemberg wurde zwar die Landesbauordnung dahingehend verändert, dass öffentliche Gebäude barrierefrei erstellt werden müssen. Um auf die vielfältigen sichtbaren und sichtbaren Barrieren im Alltag behinderter Menschen hinzuweisen, beteiligt sich unser Landesverband mit seiner Gemeinschaftsaktion „Leben ohne Barrieren“ an der bundesweiten Kampagne Aktion Grundgesetz, die die Aktion Sorgenkind initiiert hat. Der Landesverband setzt sich seit vielen Jahren für ein „Leben ohne Barrieren“ und damit für mehr Lebensqualität für mobilitätsbehinderte Menschen ein, denn: Barrierefreiheit aller Gebäude, Plätze, Wege und Verkehrsmittel ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Erstmals hat der Landesverband den Wettbewerb „Gesucht: behindertenfreundliche Gemeinde in Baden-Württemberg 1998“ ausgelobt. Die Schirmherrschaft hat Dr. Walter Döring (MdL), Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg und zuständig für das Bauordnungsrecht, übernommen. Bei der Ausschreibung und bei der Auswertung wurde darauf geachtet, dass Barrierefreiheit in einer Gemeinde in möglichst vielen Handlungsfeldern umgesetzt ist. Dazu zählen:
Die Preisträger 1998
Zum Weiterlesen: Die 18-seitige Dokumentation des Wettbewerbs „Gesucht: Behindertenfreundliche Gemeinde in Baden-Württemberg 2002“ kann bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes angefordert werden. |
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Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c3-0.php Datum: 04.12.2024 / 19.51 Uhr |
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