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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
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Medienpolitik

Vertretung der baden-württembergischen Behindertenorganisationen im Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR)

Beobachten, begleiten, beraten: Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks. Dabei trägt er der Vielfalt der Meinungen in der Bevölkerung Rechnung. Hauptaufgabe ist daher die Programmkontrolle. Der SWR, der 1998 aus der Fusion des Süddeutschen Rundfunks (SDR) und des Südwestfunks (SWF) entstand, ist die zweitgrößte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in der ARD. Das Sendegebiet, für das der SWR zuständig ist, umfasst die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Foto: Der SWR vor Ort. Bei der Landesgartenschau 2012 in Nagold.
Foto: Der SWR vor Ort. Bei der Landesgartenschau 2012 in Nagold.

Der Rundfunkrat setzt sich zusammen aus 74 Mitgliedern aus Baden-Württemberg (51) und Rheinland-Pfalz (21). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Laut SWR-Staatsvertrag entsenden die baden-württembergischen Behindertenorganisationen ein Mitglied in den Rundfunkrat. Im Januar 2003 trat Jutta Pagel-Steidl (Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg) die Nachfolge von Ministerin a. D. Annemarie Griesinger (Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung) als Vertreterin der baden-württembergischen Behindertenorganisationen an. Jutta Pagel-Steidl arbeitet im Programmausschuss Fernsehen, im Ausschuss Recht und Technik sowie im Dreistufentest-Ausschuss mit. Mehr über die Aufgaben des Rundfunkrates finden Sie im Internet unter www.swr.de [externer Link].


ARD-Programmbeirat

Im Januar 2008 wählte der SWR-Rundfunkrat Jutta Pagel-Steidl als stellvertretendes Mitglied in den ARD-Programmbeirat. Jede der neun Landesrundfunkanstalten innerhalb der ARD entsendet einen Vertreter sowie einen Stellvertreter. Hauptaufgabe des ARD-Programmbeirats ist die Programmkontrolle des Ersten Deutschen Fernsehens. Der ARD-Programmbeirat berät den ARD-Programmdirektor und die Fernsehdirektoren der Landesrundfunkanstalten. Mehr über den ARD-Programmbeirat, seine Aufgaben und seine Arbeitsweise, finden Sie im Internet unter www.DasErste.de/programmbeirat


Programmkritik
(Lob und / oder Beschwerden)

Bei begründeter Kritik an einer bestimmten Sendung des SWR oder der ARD können Sie sich direkt an Jutta Pagel-Steidl wenden, da sie als Mitglied des Rundfunkrates die richtige Ansprechpartnerin ist. Bitte beachten Sie, dass Beschwerden – aber auch Lob – nur dann angenommen und an die Verantwortlichen im SWR oder in der ARD weitergegeben werden kann, wenn Sie uns unter info@lv-koerperbehinderte-bw.de folgende Informationen mitteilen :

Informationen zum Absender:          Informationen zur  Sendung:
  • Vorname, Name
  • Straße
  • PLZ, Ort
  • e-Mail Adresse
  • Name der Sendung
  • Programm (SWR-Fernsehen, SWR-Hörfunkprogramm, ARD, Internet)
  • Datum und Uhrzeit der Ausstrahlung
  • Konkreter Anlass der Programmkritik

ARD-Leitlinien

Seit Oktober 2004 sind die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio durch einen Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, alle zwei Jahre „einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie über die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote“ zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung veranlasst die Gremien, mit dem Intendanten und den Programmverantwortlichen vertieft über Strategie, Struktur, Qualität und gesellschaftlichen Wert der Programmangebote zu diskutieren.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind aufgefordert, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Mit Inkrafttreten des 12. Rundfunkstaatsvertrages am 1. Juni 2009 besteht die Verpflichtung, „im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufzunehmen“ (§ 3 Absatz 2 RStV). In den aktuellen ARD-Programmleitlinien sind diese Bemühungen in Kapitel 7 „Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ nachzulesen.

Die Seh- und Hörgewohnheiten der Menschen ändern sich ständig. Immer mehr Menschen wollen „ihr“ Programm zu dem Zeitpunkt sehen oder hören, an dem sie Zeit dafür haben. Daher steigt die Bedeutung des Internets (mit den Mediatheken). In den aktuellen ARD-Telemedien Leitlinien werden in Kapitel 12 „Barrierefreiheit und Inklusion“ die Schritte hin zu einem umfangreichen barrierefrei gestalteten online-Auftritt beschrieben.

Die ARD-Leitlinien finden Sie im Internet unter
www.DasErste.de/ard-leitlinien [externer Link].


Mehr Programmangebote für Menschen mit Behinderung – natürlich barrierefrei

Mit der Einführung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2013 verpflichten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio, den barrierefreien Zugang zu den Programmangeboten zu ermöglichen. Dies soll insbesondere umgesetzt werden durch

  • den weiteren Ausbau der Untertitelung von Fernsehsendungen für gehörlose und schwerhörige Menschen
  • das Angebot von mehr Hörfilmfassungen von Fernseh- und Spielfilme (Audiodeskription) für sehbehinderte und blinde Menschen
  • den verstärkten Abbau von Barrieren bei den Angeboten im Internet.

Der SWR hat zugesagt, bis Ende 2013 schrittweise sein Fernsehprogramm mit Untertitel zu versehen, so dass etwa 40% des Programms für gehörlose und schwerhörige Menschen zugänglich sind. Zu den Programmangeboten mit Untertitel zählen inzwischen die Sendungen „SWR Landesschau aktuell“, „SWR Landesschau“, „Zur Sache Baden-Württemberg / Rheinland-Pfalz“, „Die Fallers“. Die Untertitel werden ausgeweitet auf die Sportberichterstattung.

Bis Ende 2013 sollen alle Erstsendungen im Ersten mit Untertitel ausgestrahlt werden. Die 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ wird auf Phoenix bereits mit Gebärdensprachdolmetscher-Einblendungen gesendet – und in der Mediathek des Ersten online abrufbar. Außerdem sollen alle fiktionalen Formate im Hauptabendprogramm des Ersten sowie sämtliche Tier- und Naturdokumentationen mit Audiodeskription angeboten werden.

Als Mitglied des SWR-Rundfunkrats setzt sich Jutta Pagel-Steidl in besonderem Maße für mehr Teilhabe behinderter Menschen im Programm des SWR und der ARD sowie für mehr Barrierefreiheit in den öffentlich-rechtlichen Programmen ein.


Der Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2013

Abbildung: verkleinerter Screenshot der Seite www.rundfunkbeitrag.de

„Einfach. Für alle.“ So werben ARD, ZDF und Deutschlandradio für den neuen Rundfunkbeitrag. Er gilt seit Jahresbeginn 2013. Die Faustregel für Privatpersonen lautet: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Der sog. „Haushaltsbeitrag“ löst die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr ab. Die Reform wurde jahrelang intensiv beraten und bevor sie im Dezember 2010 als neuer „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ beschlossen wurde.

Das ist neu für Menschen mit Behinderung: Nach dem Gleichheitsgrundsatz darf es eine vollständige Befreiung von der Beitragspflicht allein aus finanziellen Gründen und sozialer Bedürftigkeit geben. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung wurde mit dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgesetzt. Im Gegenzug werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstärkt ihr Programmangebot barrierefrei gestalten.

Der „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ (früher: GEZ) hat für Nachfragen die Servicenummer 0185 9995 0100 geschaltet.

Weitere Informationen (auch in Leichter Sprache), Merkblätter und Formulare finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de [externer Link].

Die Änderungen für Menschen mit Behinderung auf einen Blick:

  • Trotz Merkmal „RF“ im Schwerbehindertenausweis müssen sich Menschen mit Behinderung an der Finanzierung des Rundfunks beteiligen.
    Wer bislang befreit war, wird vom Beitragsservice automatisch auf die ermäßigte Gebühr von derzeit 5,99 Euro / Monat (sog. „Drittel-Gebühr“) umgestellt.
  • Befreiungen und Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung
    Taubblinde Menschen sowie Menschen, die Blindenhilfe erhalten, sind wie bislang auch von der Zahlung befreit. Sie müssen die Befreiung beantragen.

    Menschen mit Behinderung, die staatliche Sozialleistungen (z.B. Grundsicherung wegen Alter oder dauerhafter Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) erhalten, können ebenfalls befreit werden. Sie müssen die Befreiung beantragen.

  • Kein Rundfunkbeitrag für Bewohner in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe
    Bis zu einer Neuregelung des Rundfunkbeitragstaatsvertrages werden Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe als sog. Gemeinschaftsunterkünfte eingestuft. Damit entfällt die Beitragspflicht für die einzelnen Zimmer und die jeweiligen Bewohner. ls Kriterium für die die Einstufung als Gemeinschaftsunterkunft ist das Vorliegen eines Versorgungsvertrages gem. § 71 SGB XI (Pflegeeinrichtung) bzw. Vereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB XII (Einrichtung der Behindertenhilfe).
  • Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderung, die in Außenwohngruppen oder ambulant betreuten Wohngruppen leben
    Eine Befreiung bzw. Ermäßigung gibt es nur beim Vorliegen der individuellen Voraussetzung (z.B. Bezug von staatlichen Sozialleistungen).

Unser Service für Sie: PDFs zum Downloaden...

...Der neue Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2013 - Merkblatt für Menschen mit Behinderung (Stand: 21.01.2013)

...Formular „Abmeldung vom Rundfunkbeitrag für Bewohner einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung“


Herzenssache e.V. – Die Kinderhilfsaktion von SWR und SR

Abbildung: Logo der Kinderhilfsaktion Herzenssache
Abbildung: Logo der Kinderhilfsaktion Herzenssache

Die Kinderhilfsaktion von SWR und Saarländischem Rundfunk (SR) setzt sich für benachteiligte Kinder in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland ein. Südwestrundfunk und Saarländischer Rundfunk stellen Herzenssache im Programm vor und unterstützen auf diese Weise hilfsbedürftige Menschen im Sendegebiet.

Gemeinnützige Organisationen aus dem Sendegebiet können sich um eine Förderung ihrer Aktion bei der Herzenssache bewerben. Die Förderbedingungen und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.herzenssache.de [externer Link]


Letzte Aktualisierung: 26.02.2013



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c2-0.php
Datum: 21.11.2024 / 18.17 Uhr
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