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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. informiert: |
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Kindergeld für volljährige behinderte Kinder
Kindergeld ist grundsätzlich Einkommen der Eltern. Es wird unabhängig vom Alter des Kindes mit Behinderung bezahlt, sofern das Kind nicht in der Lage ist, mit eigenem Einkommen seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Freigrenzen werden jährlich angepasst. Kindergeld wird auch für volljährige Kinder mit Behinderung bezahlt, die in einem Wohnheim leben. Es wird vermutet, dass Eltern auch in diesem Falle Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem behinderten Kind haben. |
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Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c2-1.php Datum: 24.11.2024 / 14.20 Uhr |
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