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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Wegweiser „Mütterkuren und Kureinrichtungen für Mütter / Väter und behinderte Kinder

   17. November 2011
Neuerscheinung

Stuttgart. (pm) „Mein Kind ist behindert. Wo finde ich eine geeignete Mutter-Kind-Kureinrichtung?“ Antworten auf diese Frage gibt nun ein aktueller Wegweiser des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg.

Familien leisten den weitaus größten Teil der notwendigen Förderung und Betreuung behinderter Kinder. Auf den Schultern der Eltern, vor allem der Mütter, liegt sehr viel Verantwortung. Der Alltag mit seinen besonderen Herausforderungen führt Eltern häufig an die Grenze der persönlichen Belastbarkeit – und darüber hinaus. Entlastung und wertvolle Tipps für den Alltag bieten Eltern-Kind-Kuren. Leider sind nur wenige Vorsorgeeinrichtungen für Familien mit behinderten Kindern geeignet. Die Suche nach einer geeigneten Einrichtung ist manchmal eine zusätzliche Hürde. Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat einen 28-seitigen Wegweiser der geeigneten Eltern-Kind-Kureinrichtungen erarbeitet. Er gibt Tipps zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und stellt geeignete Einrichtungen vom Allgäu bis zur Nordsee vor. Im Rahmen der Selbsthilfeförderung unterstützt die BARMER-GEK die Herausgabe des Ratgebers. Er ist daher kostenlos erhältlich beim Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V., Haußmannstraße 6 in 70188 Stuttgart. Um Zusendung eines mit 1,45 Euro frankierten (DIN-A-4-) Rückumschlages wird gebeten.
Alternativ ist der Wegweiser auch hier als PDF (1,4 MB) abrufbar.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 20.04.2024 / 08.29 Uhr
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