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Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V. informiert:
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Bedenken gegen Einsatz von Nacktscannern an Flughäfen

   05. März 2010
 

Berlin / Stuttgart. Der Terroranschlag in Detroit hat der Weltöffentlichkeit erneut vor Augen geführt, dass es eine lückenlose Kontrolle nicht gibt. Der Einsatz von Körperscannern soll diese Lücke schließen und die Flugsicherheit erhöhen. Das Sicherheitspersonal sieht die Fluggäste quasi nackt und kann so Dinge erkennen, die nicht zum Körper gehören. An einigen Flughäfen in Europa und den USA sind solche Scanner probeweise bereits im Einsatz. Geraten dadurch Menschen mit Behinderung automatisch unter Terrorverdacht?

Gemeinsam mit anderen Verbänden warnt unser Landesverband vor einer Diskriminierung behinderter Menschen durch den Einsatz der Scanner. Die Sorge: Fluggäste mit Inkontinenzhilfen, künstlichen Darmausgängen, Urinbeutel oder Prothesen aller Art werden von den Scannern sofort als „auffällig“ wahrgenommen. „Damit stehen die Fluggäste mit Handicap automatisch unter Terrorverdacht und werden verstärkt zur Nachkontrolle gebeten“, erläutert Verbandsgeschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl. Dies gelte es zu vermeiden. „Antiterrormaßnahmen müssen diskriminierungsfrei für alle und ohne Verletzung der Intimsphäre gestaltet werden.“ Ein auffälliges Scannerbild versetzt nicht nur die betroffenen Fluggäste mit Behinderung in zusätzliche Panik, sondern auch die in der Schlange wartenden Fluggäste. Über den Einsatz von Nacktscannern an Flughäfen entscheidet die Politik. Deshalb hat unser Landesverband sich an die Landesregierung gewandt.

v.i.S.d.P:

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg
Haußmannstraße 6 • 70188 Stuttgart
Telefon 0711 / 2155 – 220 • Telefax 0711 / 2155 - 222



Quelle: www.lv-koerperbehinderte-bw.de/n/c1-0.php
Datum: 25.04.2024 / 12.04 Uhr
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